Donnerstag, 23. Dezember 2010

Die Lobby der Zeitarbeitsunternehmer schlägt zu!

Wir lassen auch die Gegenmeinung zu. Hier seht Ihr, wie sich die Lobbyisten schon in "Anschlag" bringen! 

Bei den Argumenten kommen mir gleich die Tränen....

 

Offenes Schreiben vom 21.12.2010 an die SPD-Fraktion

21.12.2010
Antrag 17/4189 „Missbrauch der Zeitarbeit verhindern“, 15.12.2010

Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier, sehr geehrte Bundestagsabgeordnete der SPD,

warum wende ich mich öffentlich an Sie?

Ich bin Einzelunternehmer der Zeitarbeit und habe mit meinem Team seit 1996 viele hundert Arbeitnehmer ohne Subventionen in Daueranstellungen mittels Zeitarbeit gebracht. Von 1996 bis heute werde ich in meiner Arbeit abwechselnd als verantwortungsvoller Unternehmer bis, gerade aktuell, als Krimineller wahrgenommen, obwohl ich jeden Tag das Gleiche tue - Menschen in Arbeit bringen. Seit 2002 bemühe ich mich darum, dass die Zeitarbeit die Anerkennung erhält, die sie verdient. Da in Ihrer aller Namen ein Antrag zu meiner unmittelbaren täglichen Arbeit eingebracht wurde, nehme ich mir auch das Recht, Sie mit meiner Meinung und meinen Erkenntnissen zu konfrontieren. 

Schon die Begründung des Antrags 17/4189 wird der volkswirtschaftlichen Funktion und damit dem vollständigen Mehrwert der Zeitarbeit nicht gerecht. Sie reduzieren die Aufgaben der Zeitarbeit auf die „Bewältigung von Auftragsspitzen“ und „vorübergehenden Ausfall von Beschäftigten“. Ziel Ihres Antrags ist es, Zeitarbeit nicht als Niedriglohnreserve zu installieren. Dieses Ziel, für das ich übrigens auch eintrete, versuchen Sie allerdings, wie folgt, einzudämmen:


Sie fordern EqualPay nach 4 Wochen und einen Mindestlohn.

1.)   EqualPay nach 4 Wochen bedeutet, der Zeitarbeit, als eigenständige Branche, das Genick zu brechen. Sie würde zum Mündel fremder Tarifverträge werden, deren Konditionen bekanntermaßen weit auseinander liegen. Nicht abwegig wäre sogar, dass Arbeitnehmer von Auftrag zu Auftrag immer weniger verdienen würden. Das können Sie nicht wollen.
2.)   Der bürokratische Aufwand für die Umsetzung unterschiedlicher Tarifverträge steigt für Unternehmen ins Unerträgliche. Das wird Sie eventuell weniger interessieren. Bürokratie bedeutet aber die Vergeudung von volkswirtschaftlichen Ressourcen.
3.)   Mit Ihrer Forderung auf EqualPay nach bereits 4 Wochen werfen Sie die Zeitarbeit auf das Jahr 1985 zurück. Hier wurde die Überlassungszeit von 3 auf 6 Monate verlängert. Ich sage Ihnen als Praktiker, dass damit der Effekt der Zeitarbeit als Jobmotor zerstört wird. Die Begründung: Mit der Kombination von equalPay und einem Mindestlohn verbinden Sie die Nachteile des in Deutschland bewährten Unternehmensprinzips mit den Nachteilen des Agenturprinzips, welches in Frankreich angewandt wird. Das Agenturprinzip mit kombiniertem Mindestlohn schließt besonders die Jugend von Arbeit aus. Arbeit, die zu teuer ist, findet einfach nicht statt.
4.)   Einen Mindestlohn für die Zeitarbeit heute zu fordern, ist eine Selbstverständlichkeit, der sich nur noch die FDP aus koalitionstaktischen Gründen entzieht.

Die zentrale Forderung auf EqualPay in Ihrem Antrag zeigt, dass Sie Zeitarbeit nicht verstehen oder bewusst zerstören wollen. Für jeden Unternehmer muss ein Anreiz bestehen, zu handeln, sonst bleibt er ein Unterlasser. Arbeit oder Lohn wächst nicht am Baum. Daher stelle ich zu Ihrem Antrag ein paar einfache betriebswirtschaftliche Fragen:

1.)     Woher soll der Zeitarbeitgeber das Gehalt nehmen, das zwischen den Einsätzen gezahlt wird?
2.)     Womit soll der Zeitarbeitgeber die Kosten der eigenen Aktivitäten bestreiten?
3.)     Wovon sollen die Kosten von Urlaubs- und Feiertagen bestritten werden?
4.)     Wer bezahlt die Krankheitstage?
5.)     Woher kommt das Geld, wenn Kunden-Insolvenzen stattfinden?
6.)     Wovon soll etwa Gewinn entstehen, damit wir Steuern für den Staat abführen können?
7.)     Es ist nur eine Frage der Zeit, wann der erste Zeitarbeits-„Experte“ noch eine Zusatzprämie für die Zeitarbeit verlangt.

Sie fordern weiterhin keine Verträge von Fall zu Fall, d.h., dass nicht nur für einen Einsatz Mitarbeiter eingestellt werden. Das geht am praktischen Leben vorbei.
1.)   Es gibt Bewerber und Mitarbeiter, die sich einzelne Aufträge ausdrücklich wünschen, weil sie Zeiten überbrücken möchten oder nur so unverbindlich ein Unternehmen testen können.
2.)   Sie unterschätzen offensichtlich den Aufwand und das Interesse der Unternehmer, gute Mitarbeiter zu finden und im Unternehmen zu halten. Die Trendwende am Arbeitsmarkt wird das Werben um Arbeitskräfte noch verstärken.
3.)   Unlogisch ist Ihre Forderung, da Sie ja bereits mit Ihrer EqualPay-Forderung (siehe oben) die Zeitarbeitnehmer “befreit“ haben. Die Forderung der Verträge „von Fall zu Fall“ geht als Schutz somit ins Leere.

Sie fordern des Weiteren die Mitbestimmung der Betriebsräte. Dies zu fordern ist unnötig, da die Betriebsräte, wo sie existieren, bereits jetzt maßgeblich an den Einsätzen der Zeitarbeit beteiligt sind. Sogenannte Servicegesellschaften, die in Ihrem Antrag eine winzige Erwähnung finden, betreiben Lohndrückerei, soweit nur ein Cent weniger als den Stammbelegschaften gezahlt wird. Servicegesellschaften können ohne Mitwirkung von Betriebsräten in Konzernen erst gar nicht installiert werden.

Sie behaupten, Zeitarbeitsgehälter liegen deutlich hinter den Verdiensten der Stammbelegschaften zurück.
1.)   Sicher ist dies noch häufig im unqualifizierten Bereich der Fall, sonst würde diese Arbeit wahrscheinlich schlichtweg nicht stattfinden. An dieser Preistreiberei haben ab 2003 Ihre unseligen PSA´s aus der rot-grünen Koalitionszeit maßgeblich mitgewirkt. Diese vermittelten dem Kunden den Eindruck, Zeitarbeit müsse, da staatlich subventioniert, wenig kosten. So haben Sie, mit Verlaub, erst Lohndumping salonfähig gemacht.
2.)   Im qualifizierten Bereich haben wir aber bereits jetzt Mitarbeiter beschäftigt, die mehr als die Stammbelegschaften verdienen. Das scheint niemanden zu beeindrucken, weil es einfach nicht ins Klischee passt. Zeitarbeit ist nicht per se Lohndumping. Daher fußt Ihr erkanntes Prinzip auf einer falschen Annahme. Und deshalb können (oder wollen?) Sie nur zu falschen Schlussfolgerungen kommen.
3.)   Vielmehr ist das wirkliche Motiv eines Unternehmers, eine flexible Dienstleistung zu erhalten. Diese ist an sich einfach Geld wert. Ich verlange ja auch nicht in der Wäscherei Geld dafür, weil man dort mein Hemd waschen darf, sondern zahle es. Um in den Kategorien von Karl Marx zu sprechen, der Wert der Ware Arbeit setzt sich aus der gemeinsamen Aktivität des Zeitarbeitnehmers und seiner ihn führenden Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma zusammen. Diese eigenständige Arbeitsform hat eine eigene Daseinsberechtigung, die auch eigene Tarife rechtfertigt. Das stellen Sie mit Ihrem Antrag nicht dar.

Sie stellen fest, dass mehr als die Hälfte der Zeitarbeits-Verhältnisse keine 3 Monate andauere. Dabei erwähnen Sie nicht, dass allein der Aspekt der Beschäftigung mit schwierigen Berufsbiografien von keiner weiteren Branche so intensiv betrieben wird, wie von der Zeitarbeit. Würdigen Sie bitte diese Anstrengungen, die in den meisten Fällen unsubventionierte Kärrner-Arbeit mit einem hohen Risiko verbinden.

Sie geben zu, dass zwei Drittel aus der Arbeitslosigkeit kommen. Ich behaupte, es sind mehr. Sie bestätigen, es gäbe aber keine eindeutigen Zahlen, welche die Übernahmen in die Zeitarbeit belegen. Diese Belege wird es wohl nie geben, da sonst wohl nicht mehr mit vagen Vermutungen auf die Zeitarbeit eingedroschen werden könnte. Bei mir im Unternehmen werden nachweislich von 100 Prozent der Arbeitnehmerschaft mindestens 70 Prozent vermittelt, 30 Prozent enden durch Kündigung (15 Prozent arbeitgeberseitig, 15 Prozent arbeitnehmerseitig).

Jetzt komme ich auf die im Antrag fast verschämte Nennung der Servicegesellschaften zurück, einem Massenphänomen, das selbst Verlage erfasste und daher als gespenstische Vorstellung viele Journalisten gegen die Zeitarbeit einnimmt.
1.)   Konzerninterne Überlassung bestimmt heute den Eindruck, Zeitarbeit sei eine Sackgasse, statt einer Brücke.
2.)   Servicegesellschaften betreiben keine Zeitarbeit, sondern Schein-Zeitarbeit, da sie an sich selbst überlassen. Das klassische Dreiecksprinzip der Arbeitnehmerüberlassung ist hier faktisch fingiert und wird mit wenigen Referenzkunden verschleiert.
3.)   Statt der Chance des Klebeeffekts wird hier durch den Arbeitnehmer ein „Falltüreffekt“ empfunden. Unechte Zeitarbeit wird zu echtem Lohndumping, soweit der firmeneigene „Zeitarbeitnehmer“ nur einen Cent weniger als sein Stammkollege verdient.

Peter Hartz hat die Zeitarbeit nur notgedrungen für die Personalserviceagenturen „befreit“, und dafür versehentlich ab 2004 konzerninterne „Zeitarbeit“ als Massenphänomen ermöglicht. Nun soll die reguläre Zeitarbeit für diesen Fehler wohl stellvertretend gekillt werden.

Meine Vermutungen zu Ihrem Antrag sind folgende: entweder
1.)   mangelt es, mit Verlaub, an Kenntnissen zur Zeitarbeit und/oder, was ich nicht glauben kann, an betriebswirtschaftlichem Sachverstand, oder,
2.)   es soll Zeitarbeit ausgetrocknet werden, nach dem Prinzip „Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan“, oder
3.)   die Oppositionspartei SPD muss einfach immer mehr fordern, als sie erreicht.

Zusammenfassend stelle ich fest, dass der Antrag den notwendigen Respekt vor der Zeitarbeitsbranche und auch vor der Unternehmerverantwortung vermissen lässt. Allein, die Beschäftigten in der Zeitarbeit mit dem Begriff „Leiharbeiter“ zu versehen, spricht für eine herablassende Haltung. Mit Ihrem hehren Anspruch, Gerechtigkeit schaffen zu wollen, würden Sie mit Ihrem Antrag das „Kind“ Zeitarbeit mit dem Bade ausschütten. So provozieren Sie, ohne eigene Alternative, die größte Ungerechtigkeit – Arbeitslosigkeit.

Ihr Antrag verhindert nicht den Missbrauch der Zeitarbeit, sondern er verhindert Zeitarbeit!

Meine Vorschläge sind:
  • Konzerninterne Überlassung ist keine Zeitarbeit und darf nur mit Lohngleichheitsgrundsatz möglich sein
  • Einführung eines Mindestlohnes für die Zeitarbeit auf tariflicher Basis
  • Zeitarbeitsaufträge werden als freiwilliger Beitrag der Zeitarbeitsbranche ab 12 Monaten den Stammbelegschaften angepasst und spätestens nach 24 Monaten deckungsgleich mit den Stammbelegschaften umgesetzt.

Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier, sehr geehrte Bundestagsabgeordnete der SPD, nur der guten Ordnung halber und mit Respekt vor Ihren Aufgaben sei erwähnt, dass ich auf diese E-Mail keine Antwort erwarte. Mit „meiner“ SPD-Abgeordneten, Frau Dr. Eva Högl, die ich sehr schätze, bin ich im freundlichen Kontakt. Soweit Sie Interesse haben, meine Sicht auf die Zeitarbeit zu erfahren, finden Sie diese hier: http://www.job-suw.de/suwjobs/personaldienstleistungen.php
Mit freundlichen Grüßen
Arnd Schumacher
S&W Personaldienstleistungen                              

Charlottenstraße 17                                                                                            
10117 Berlin
Tel.: (030) 86 09 84 10 begin_of_the_skype_highlighting              (030) 86 09 84 10      end_of_the_skype_highlighting
Fax: (030) 86 09 84 11

schumacher@job-suw.de
www.job-suw.de



Kommentar

Hier meine Antworten auf die gestellten Fragen:   
   
1.)     Woher soll der Zeitarbeitgeber das Gehalt nehmen, das zwischen den Einsätzen gezahlt wird?

Der Zeitarbeitnehmer muss wie jeder andere Unternehmer seinen Stundensatz kalkulieren. In diesem Stundensatz, den er an seinen Kunden berechnet, müssen selbstverständlich auch die Gehälter sein, die zwischen den Einsätzen gezahlt werden. Das ist wie in einem produzierenden Unternehmen der Nutzungsgrad des Beschäftigten, der auch eine Kalkulationsgrundlage ist.

2.)     Womit soll der Zeitarbeitgeber die Kosten der eigenen Aktivitäten bestreiten?

siehe zu 1) alles eine Frage der Kalkulation. Wie im "richtigen Leben!"

3.)     Wovon sollen die Kosten von Urlaubs- und Feiertagen bestritten werden?

siehe zu 1) alles eine Frage der Kalkulation. Wie im "richtigen Leben!"

4.)     Wer bezahlt die Krankheitstage?

siehe zu 1) alles eine Frage der Kalkulation. Wie im "richtigen Leben!"

5.)     Woher kommt das Geld, wenn Kunden-Insolvenzen stattfinden?
  
siehe zu 1) alles eine Frage der Kalkulation. Wie im "richtigen Leben!"
Der Zeitarbeitgeber hat außerdem die Möglichkeit eine Kreditversicherung abzuschließen, die ihn gegen Insolvenzen absichert!

6.)     Wovon soll etwa Gewinn entstehen, damit wir Steuern für den Staat abführen können?

siehe zu 1) alles eine Frage der Kalkulation. Wie im "richtigen Leben!"

7.)     Es ist nur eine Frage der Zeit, wann der erste Zeitarbeits-„Experte“ noch eine Zusatzprämie für die Zeitarbeit verlangt.

...das hat Ver.di schon angesprochen. Warum geht das in Frankreich??? Die französichen Leiharbeiter bekommen einen Unsicherheits-Zuschlag!!!

Diese Fragen darf ein ordentlicher Kaufmann nicht stellen! Alle Fragen sind unsinnig, denn diese Kosten müssen in jeder normalen Betriebsabrechnung erfasst sein und sind kalkulatorische Kosten, die in einem normalen Stundensatz enthalten sein müssen. Das unternehmerische Risiko muss jeder Unternehmer selbst tragen und es kann nicht sein, dass die Kosten eines normalen Betriebes, wie sie in den Fragen 1 - 6 gestellt wurden, durch Lohndumping von den Arbeitnehmern in der Zeitarbeit getragen werden sollen. 

Leiharbeit muss viel teurer werden, damit wieder wesentlich mehr normale Vollzeitarbeitsverhältnisse entstehen.  

Die Zeitarbeit muss endlich wieder in ihre "ursprüngliche Spur" zurück. Die Unternehmen sollen durch Leiharbeiter Auftragsspitzen abfangen können und bei personellen Engpässen eine Möglichkeit haben, diese auszugleichen. Alles für nur sehr kurze Zeit! Leiharbeit kann keine Dauerbeschäftigung sein! 


Grundsätzlich darf die Forderung nach "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" nicht angetastet werden!
Außerdem schließen wir uns der Forderung von LIDL an und meinen, dass neben "equal pay" ein Mindestlohn von 10,00 EURO angemessen ist!

6 Kommentare:

  1. Dann kalkulieren Sie mir mal bitte den Verrechnungssatz für einen Schlosser mit 12,80€ Stundenlohn. Mich würde mal interessieren was da Ihrer Meinung bei rauskommt.

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  2. Hallo Herr Hemmersbach,

    leider kann ich Ihren Wunsch nur erfüllen, wenn Sie mir alle relevanten betrieblichen Daten nennen können. Um einen Stundensatz zu ermitteln, ist eine Betriebsabrechnung nötig. Man muss alle Kosten kennen, den Gesamtumsatz, den Auslastungsgrad etc. Wenn man alle Kosten kennt, wird daraus prozentual ein sogenannter Deckungsbeitrag ermittelt, der pro Stunde zur Kostendeckung nötig ist. Das ergibt dann den Vollkosten-Stundensatz und auf diesem Betrag wird der Gewinnaufschlag vorgenommen. Das war etwas Basiswissen BWL. Gruß und frohe Weihnachten!

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  3. Danke für die Belehrung, ich dacht nur Sie hätten da ein Patentrezept weil sie das so einfach in Ihre Ausführungen geschrieben haben und alles wie im Leben ist. Ich finde Ihre Anmerkungen zu den Fragen des Kollegen Schumacher sehr platt, so einfach sollte es man sich nicht machen das man sagt: Die ZA Unternehmen sind nicht in der Lage ordentlich zu kalkulieren.
    Ihnen auch ein frohes Fest!!
    Die Zeitarbeit wird hier auch nur wieder in die Schmuddelecke gedrückt und als Buhmann hingestellt. Wenn die Entleiher mal endlich faire Verrechnungssätze zahlen würden, könnte man den Lohn auch ordentlich weitergeben. Solange für Helfer nur 12,50€/Std gezahlt werden, ist die Diskussion hinfällig und Sie zäumen das Pferd von hinten auf. Ich bin gerne bereit Equilpay zu machen. Nur die Kunden wollen dies nicht, weil die ihre Kosten so drücken. Ich bin der Meinung das Equilpay keine Arbeitsplätze schafft. Das Arbeitspensum wird dann auf die Kollegen abgewälzt, auch nicht sehr sozial.
    Übrings, den Schlosser biete ich mit 20,48€ an. Der MA an den ich denke, nimmt sich im Jahresmittesl jeden 3. Montag "frei". Hat permanent Probleme die ich löse und Eheberatung mache ich da auch noch. Welcher Arbeitgeber stellt solch einen Problemfall ein? Nein! Er wird sich auch nicht dauehaft ändern wenn er 3 € die Stunde mehr verdient! Ihm gefällt das so... und ca 15€ im Handwerk ist schon ein ordentlicher Lohn, oder nicht?

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  4. Sorry! Das frohe Fest gehört an das Ende... :-)

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  5. Hallo Herr Hemmersbach,

    meine Anmerkungen zu den Fragen des Herrn Schumacher sind nicht platt, sondern betriebswirtschaftliches Grundwissen. Diese Fragen stellt man als Unternehmer einfach nicht!

    Das Geschäft mit der Leiharbeit funktioniert wie der ganze Markt über Angebot und Nachfrage. Wenn "equal pay" die Grundlage ist, müssen alle Zeitarbeitsunternehmer unter der gleichen Voraussetzung kalkulieren und es wird der den Auftrag bekommen, der gut und möglichst preiswert ist. Die Entleiher müssen den Marktpreis zahlen, der sich durch den "gleichen Lohn für gleiche Arbeit" über den Wettbewerb ergibt oder sie müssen weitere Mitarbeiter fest einstellen. Ganz einfach.

    Weiterhin ein schönes Fest!

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  6. Die Kosten für die Arbeitsstunde in Deutschland liegen
    bei 45 € .
    Es gibt verschiedene studien und gutachten darüber.
    Wer unter 45,- € anbietet (auch Handwerker !!) spart bei
    seinem Mitarbeiter ein. Bei 45 € erhält der Mitarbeiter etwa 8-9 € netto.
    Der Pole liegt bei etwa der Hälfte bei fast gleichem Netto Lohn.

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