Dienstag, 14. Dezember 2010

CGZP – Tarifverträge für Zeitarbeit unwirksam!

Die FAZ meldete soeben, dass das Bundesarbeitsgericht das erwartete Urteil über die Tariffähigkeit der CGZP heute gefällt hat. Der AMP-Rechtsanwalt Mark Lemke sprach zuvor von einer drohenden Pleitewelle vieler Zeitarbeitsfirmen, wenn die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die Tariffähigkeit der CGZP bestreitet - und so ist es heute gekommen! 

In einer Grundsatzentscheidung stellten die Richter fest, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Die vom Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge sind damit unwirksam! Da haben sich die Dumpinglohn-Strategen aber ganz gewaltig "in den eigenen Finger geschnitten" und ein breites Grinsen darf man sich in diesem Zusammenhang gönnen...

Jetzt werden die Sozialkassen Nachforderungen in Milliardenhöhe an viele Zeitarbeitsfirmen richten und es bleibt abzuwarten, wie viele davon diese Forderungen nicht erfüllen können und wirklich in die Insolvenz gehen. Wie bereits vorher in diesem Blog beschrieben, werden dann erfreulicherweise aber die Kundenfirmen der Zeitarbeitsunternehmen von den Krankenkassen in die Pflicht genommen. Das wird in vielen Bereichen ein Heulen und Zähneknirschen geben!   

Jeder Zeitarbeitnehmer, der in den Jahren 2006 bis 2009 in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt war und nach einem Tarifvertrag bezahlt wurde, den der CGZP mit dem AMP abgeschlossen hatte, sollte über die Gewerkschaft (oder wenn eine entsprechende Rechtschutzversicherung existiert, direkt von einem guten Anwalt) feststellen lassen, ob es auch eine Chance für eine Lohn-Nachforderung in der Folge dieses Urteils gibt. Wenn der AMP-Anwalt mit seiner Meinung richtig liegt, muss man aber bei einigen Zeitarbeitsfirmen jetzt ganz schnell sein!

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