Mittwoch, 15. Dezember 2010

Lohn kann nachgefordert werden!

In einer Meldung der WAZ-Mediengruppe  von heute wird beschrieben, dass nach dem CGZP-Urteil des Bundesarbeitsgerichts zehntausende von Leiharbeitern von den Zeitarbeitsfirmen, die zum Tarif der Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit (CGZP) bezahlt wurden, die zu wenig gezahlten Löhne nachfordern können! 

Da der Tarif für ungültig erklärt wurde, muss der gleiche Lohn für gleiche Arbeit“ gezahlt werden, also die Löhne der Stammbelegschaft des betreffenden Kundenunternehmens der Zeitarbeitsfirma. Es soll sich um etwa 1.600 Betriebe handeln, die ca. 280.000 Leiharbeiter beschäftigt hatten. Die Gewerkschaften bereiten im Moment zunächst Musterklagen wegen der zu geringen Sozialabgaben vor. Die Forderungen müssen bis zum Jahresende gestellte werden.

Man spricht bereits davon, dass die Nachzahlungen für viele kleinere und mittlere Zeitarbeitsfirmen die Pleite bedeuten können. Deshalb sollten alle, die nach diesem Tarif bezahlt wurden, jetzt schnellstens ihre Nachforderungen anmelden. Leiharbeiter, bei denen eine Lohnnachforderung im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, können für drei Jahre rückwirkend die zu wenig gezahlten Löhne nachfordern. Sozialbeiträge können vier Jahre rückwirkend nachgefordert werden. Wie die Nachforderungen gestellt werden können, beantworten Gewerkschaften oder (möglichst mit Rechtsschutzversicherung) direkt ein Anwalt.

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