Samstag, 7. April 2012

Prämien für Stammbelegschaft in der Automobilindustrie auf Kosten der Leiharbeiter?

Die großen Automobilhersteller in Deutschland beschäftigen Leiharbeiter oder bedienen sich über Werkverträge mit Billiglöhnern. Nach Angaben der IG-Metall liegt BMW beim Anteil der Zeitarbeiter an der Gesamtzahl der Beschäftigten deutlich vor VW und Daimler. Wenn man sich einmal die Zahlen der Sonderzahlungen anschaut, könnte man einen Zusammenhang zwischen der Prämienhöhe für die Stammbelegschaft und der Zahl der Leiharbeiter finden. Besonders auffällig ist die Kombination einer hohen Zahl der Zeitarbeiter bei BMW mit der höchsten Prämienzahlung. Nach einem Bericht der Mediengruppe WAZ bekamen:

  •  70.000 festangestellte Mitarbeiter von BMW etwa 9.000 Euro Prämie
  •  44.800 Mitarbeiter von AUDI jeweils 8.251 Euro
  •     8.500 Arbeitnehmer bei Porsche 7.600 Euro
  •   90.000 Angestellte von VW 7.500 Euro und
  • 125.000 Leute bei Daimler-Benz immerhin noch 4.100 Euro
Da wurden insgesamt ca. 2,25 Milliarden Euro (225.000.000.000,00 €) Prämien in diesen Firmen für die Tarifangestellten ausgeschüttet! Das ist zwar ein "netter Zug" von den Entscheidern, nicht nur die Millionengehälter für vielfach zweifelhafte Entscheidungen einzustecken, sondern auch mal ein Almosen an die zu verteilen, die es ermöglicht haben, dass sie sich in unangemessener Weise selbst bereichern. 

Welche Prämie bekommen die Leiharbeiter und die "Sklaven" in den Werkverträgen?
Zeitarbeiter und Arbeitnehmer in Werkverträgen haben in gleicher Weise für den Erfolg gearbeitet, wie die Stammbelegschaft! 

Gleiches Geld für gleiche Arbeit!

Jetzt erst einmal entspannen:
Besserer Sex!



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Donnerstag, 5. April 2012

Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Ursula von der Leyen hatte den Tarifpartnern für die Zeitarbeit eine Frist zur Einigung in Sachen "Equal Pay" bis zum 31. März 2012 gesetzt. Sie sollten sich über einen Zeitpunkt verständigen, ab dem Leiharbeiter den gleichen Lohn bekommen, wie die Stammbelegschaft.

Ich habe soeben folgende Anfrage an das Arbeitsministerium geschickt:

Betreff: Equal Pay in der Zeitarbeit
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Arbeitsministerin Frau von der Leyen hatte den Tarifpartnern für die Zeitarbeitsbranchen eine Frist zum 31. März 2012 gesetzt, um eine Equal Pay - Vereinbarung zu treffen. Frau von de Leyen hatte gleichzeitig angekündigt, dass für den Fall, dass sich die Tarifpartner nicht unter sich einigen können, eine Kommission eingesetzt wird, die über eine Frist entscheiden wird, ab wann Zeitarbeiter den gleichen Lohn bekommen sollen, wie die Stammbelegschaft.

Bitte teilen Sie mir mit:

1. Ist diese Frist eingehalten worden?
2. Falls ja, mit welchem Ergebnis?
3. Falls nein, ist die Kommission einberufen worden?
4. Wer ist Mitglied dieser Kommission?
5. Bis wann soll es eine Entscheidung geben?

Mit freundlichen Grüßen
 

...schaun wir mal, welche Antwort kommt...

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Mittwoch, 4. April 2012

Werkverträge als moderne Sklaverei!

Die Frankfurter Rundschau hat sich einen Teil unseres Blog-Titels "ausgeliehen". Sie titelt: 

Ausbeutung mit Werkverträgen "Das ist moderne Sklaverei"

Es wird davon berichtet, dass es seit dem Mindestlohn in der Zeitarbeit immer mehr Werkverträge in der Gastronomie gibt. Der Mindestlohn für Zeitarbeiter wird auf diese Weise ausgehebelt! Eine Untersuchung hat gezeigt, dass die über Werkverträge angestellten Mitarbeiter fast 6 Euro weniger verdienen, als die Stammbelegschaft. Die Gewerkschaft NGG Nahrung Genuss Gaststätten spricht von einem neuen Modell der Ausbeutung von Arbeitnehmern. Eine Umfrage soll ergeben haben, dass in der Ernährungsindustrie derzeit 57% der Arbeitnehmer nicht zur Stammbelegschaft der Unternehmen gehört, sondern mit Werkverträgen bei anderen Arbeitgebern beschäftigt sind. Im Jahr 2010 betrug diese Zahl noch 47 Prozent. Die aktuellen Zahlen stammen aus einer Befragung von 400 Betriebsräten, die etwa etwa 90.000 Beschäftigte in Brauereien, Molkereibetrieben, Bäckereien, Großbäckereien repräsentieren. Das sind etwa 1/6 der Beschäftigten der Lebensmittelbranche, also dem Zuständigkeitsbereich der NGG.

Keine Meldepflicht für Werkverträge

Leiharbeiter verdienen in dieser Branche durchschnittlich 5,06 € weniger als die Stammbelegschaft und Werkvertrags-Arbeiter bekommen durchschnittlich 5,84 € weniger als die fest angestellten Arbeitnehmer. Das ist ein neues Modell für Dumpinglöhne! Für die Beschäftigung von Fremdfirmen über Werkverträge gibt es keine Meldepflicht und keinen Mindestlohn. Das bedeutet leider, dass es keine Zahlen darüber gibt, wie viele Arbeitnehmer in Deutschland über Werkverträge zu Hungerlöhnen arbeiten müssen.

Arbeiter aus Ostereuropa arbeiten für noch weniger Geld!

Die meisten Werkvertrags-Arbeitnehmer wurden in Brauereien und bei Herstellern von Erfrischungsgetränken angetroffen, die dort Hilfsarbeiten verrichten. Vielfach handelt es sich dort um Arbeitnehmer aus Osteuropa, vielfach aus Litauen. Diese Arbeitnehmer haben in Litauen einen gesetzlichen Mindestlohn von 230 Euro und das Durchschnittseinkommen beträgt dort 650 Euro. Das macht verständlich, dass die Mindestlohnempfänger aus Litauen auch für noch weniger Geld arbeiten würden und damit ein noch größerer Druck auf die deutschen Arbeitnehmer in Werkverträgen entstehen könnte.

Die Politik ist dringend aufgefordert zu handeln!
Übrigens: In NRW und in Schleswig-Holstein wird noch gewählt!
Schaut Euch die Wahlprogramme genau an.

Wählt den gleichen Lohn für gleiche Arbeit!  

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