Freitag, 16. Dezember 2011

Neue Rechtsprechung bei Fahrtkosten für Leiharbeiter!

Das Juraforum berichtet von einem interessanten, heute erst veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10. Oktober 2011 mit dem Aktenzeichen 13 K 456/10. Das Finanzgericht stellte fest, dass die Fahrtkostenpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer, die normalerweise innerhalb der Werbungskosten als Fahrt zum Arbeitsplatz von der Steuer absetzbar sind, für Leiharbeiter überschritten werden dürfen. Es dürfen die tatsächlichen Kosten der Fahrt zum Arbeitsplatz vom zu versteuernden Einkommen in Abzug gebracht werden!

Nicht nur die einfache Fahrt, sondern Hin- und Rückfahrt sind absetzbar!

Bei dem Urteil geht es um einen Zeitarbeiter, der zunächst von Oktober 2007 bis Februar 2008 befristet eingestellt wurde und das Arbeitsverhältnis mehrfach verlängert worden war. Der Leiharbeiter war während der gesamten Zeit im Betrieb eines Entleihers eingesetzt worden. Der Steuerpflichtige hatte nicht 30 Cent je Entfernungskilometer (also einfach Fahrt in km x 30 Cent) bei den Werbungskosten geltend gemacht, sondern je gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückfahrt berechnet. Das zuständige Finanzamt hatte den Werbungskostenabzug nicht akzeptiert und der Leiharbeiter klagte daraufhin.

Für die Steuererklärung 2011 wichtig!

Der 13. Senat des Finanzgerichts Münster gab dem Kläger jetzt Recht! Die Meinung des Finanzgerichts war, dass der Leiharbeiter in seinem Arbeitsvertrag nicht einem Entleihbetrieb fest zugeordnet war und man demnach nicht von einem regelmäßigen Einsatzort sprechen konnte. Die Tatsache, dass der Zeitarbeiter tatsächlich über die gesamte Zeit einen regelmäßigen Arbeitsplatz hatte, ändert nach dem Urteil nichts, denn nur wer sich grundsätzlich nach seinem Arbeitsvertrag auf einen Arbeitsplatz an einem bestimmten Ort einstellen kann, hätte auch die Chance (etwa durch Umzug) die Fahrtkosten zu reduzieren.
Da diese Frage noch nicht vom Bundesfinanzgericht geprüft wurde, ist eine Revision gegen dieses Urteil zugelassen worden.

Änderungen der Steuer 2012!

Was sich sonst noch an der Steuer 2012 ändert, findet man auf:
http://sparschule.info/ (Post vom 18. Dezember 2011)


Tipp: Wer seine Steuererklärung als Zeitarbeiter (ohne festen Anstellungsort im Anstellungsvertrag) für 2011 macht, sollte auf jeden Fall unter Bezugnahme auf dieses Urteil die effektiven Fahrtkosten je gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) einsetzen. Das kann durchaus wesentlich mehr sein, als 30 Cent pro Kilometer! 

Beim adac kann man die Kosten berechnen lassen, muss aber bezahlt werden. Man kann die Kosten je Kilometer natürlich auch selbst ermitteln. Hier ein gutes Beispiel für die Berechnung. Wer eine Frage in diesem Zusammenhang hat, darf sich ruhig an mich wenden:

http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Autokosten-Mehr-als-die-Pauschale-1100319-2100319/

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6 Kommentare:

  1. bin mal gespannt ob das klappt, werde nächste woche zum steuerberater gehen...mal schauen was der sagt. ich selber fahre auch viel täglich eine einfache strecke von 38km und kriege zwar fahrtkosten aber denke nicht, dass diese fahrtkosten alles abdecken.

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  2. das finanzamt hannover erkennt diese regelung nicht an. ich habe bei meiner steuererklärung die hin und rückfahrt geltend gemacht. das finanzamt hannover hat dies auf max 30 km runtergekürzt.

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  3. Hallo,

    wenn das Finanzamt das nicht anerkennen will, würde ich mit Bezug auf das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10. Oktober 2011 mit dem Aktenzeichen 13 K 456/10 Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.

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  4. Ich habe was ganz anderes im Sinn wenn es um Fahrkosten geht bei den Sklavenhändlern.
    Zeitarbeitssklaven fahren nicht zum Arbeitgeber sondern zu einem Kunden wo sie ihre Arbeit verrichten. Vergleicht man nun Aussendienstmitarbeiter die ja auch zu Kunden fahren, wird man feststellen das die Fahrt zu einem Kunden als Arbeitszeit vom Arbeitgeber bezahlt werden muß. Demnach müsste auch die Fahrt zum Kunden des Sklavenhändlers vom Sklavenhändler bezahlt werden.
    So siehts aus und nicht anders, hier müsste man mal ansetzen und zum Marsch anblasen.

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  5. Der Staat und auch die Gesellschaft sind dran gleichermaßen schuld (also wir alle!!!)

    Es lohnt sich gar nicht der rechthaberischen Allgemeinheit es erklären zu versuchen.

    Alle machen die Augen zu… wie "damals", bis irgendwann zu spät war.

    Der Mensch von heute hat gar nicht erst die Bildung es zu begreifen. Er spottet über die intellektuellen, wenn sie gerade nicht reich sind. Traurig, aber ist es wahr.

    Viele quatschen noch laut, dass es uns (allen???) zu gut geht!!! Selber sich, um das finanzielle, keine Sorgen machen zu müssen… .

    Der homo sapiens hat nicht selten sogar Freude daran, den anderen, wegen ihren Status zynisch bemitleiden zu können.

    Es ist einfach alles "voll krank". Und es wird nicht besser!!!

    Wahrscheinlich auch zu spät um dagegen etwas zu tun. Deswegen setzen auch die jungen Paare gar keine oder so wenige Kinder in die Welt!!! Es ist unter anderen die Angst, als Leiharbeiter(Sklave) irgendwann zu enden.

    Vielleicht ändert sich erst dann etwas dran, wenn die oft gut versorgten Rentner aus der Boomzeit, als Wähler nicht mehr zählen!
    Vor allem die "Frührentner aus den Soziaplänen" mit ihren "dicken Autos", die unter anderen auf die Kosten der "Leihkeulen" ihren Lebensabend stolz genießen dürfen.

    Die nicht selten auf die Arbeitslosen, wie auf Faulenzer, mit dem Finger zeigen.

    Ob das aber die Mehrheit schon irgendwann versteht? …. bezweifle ich traurig.

    Die "Sklaven" von heute werden morgen als Rentner gegen über die Folge-Generation genau so hart, wie wir es heute kennen.

    Deswegen unterschreibe ich nur als:

    Gall Anonim

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  6. Ich habe gehört, weiß überhaupt nicht, ob es stimmt, dass Leiharbeiter ab 2014 die Kilometer nicht mehr voll abrechnen dürfen. Weiß da jemand mehr?

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