Donnerstag, 22. Dezember 2011

CDU/CSU-Fraktion will CGZP-Urteil neu auslegen!

Leider haben viel zu wenig Leiharbeiter geklagt, um die ihnen zustehenden Löhne nachträglich noch zu bekommen. Die Gewerkschaft Ver.di sind nur etwa 100 anhängige Verfahren bekannt und auch das Eintreiben der Sozialversicherungsbeiträge läuft relativ schleppend. Es sollen nach einem Bericht der "taz" derzeit bei ca. 130 Fällen etwa 7,7 Millionen Euro eingefordert werden und weitere 1.700 Betriebsprüfungen wurden eingeleitet. Immerhin waren ungefähr 200.000 Zeitarbeiter von den Hungerlohn-Tarifen der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)" betroffen und es soll um Nachforderungen für die Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung von etwa 2 Milliarden Euro gehen. Das Bundesarbeitsgericht hatte die CGZP-Gewerkschaft (wir hatten darüber berichtet) am 14. Dezember 2010 die Tarifunfähigkeit bescheinigt, womit die mit dieser dubiosen Gewerkschaft abgeschlossenen Tarifverträge hinfällig geworden sind. Etwa 3.000 Zeitarbeitsunternehmer hatten das Lohndumpingmodell dieser "christlichen" Gewerkschaft genutzt und ihre Arbeitnehmer mit Löhnen von 5 bis 6 Euro abgespeist. 

CDU-Arbeitsgruppe will die Umsetzung des Gesetzes erst ab dem Urteil!

Nach Meinung der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie in der CDU/CSU-Fraktion sollten die Arbeitgeber gar nicht zahlen. Die Arbeitsgruppe fordert, dass die CGZP-Verträge bis zum BAG-Urteil Vertrauensschutz genießen sollten, was bedeuten würde, dass erst Verstöße seit dem 14. Dezember 2010 zu Nachforderungen führen könnten. Angeblich konnten die Arbeitgeber, die mit der CGZP Tarife vereinbart hatten, nicht davon ausgehen, dass die CGZP tarifunfähig war. Arbeitsrechtsprofessor Peter Schüren von der Uni Münster bestreitet diese Aussage und sagt, dass über die Tarifunfähigkeit der CGZP bereits in der juristischen Fachliteratur seit 2003 diskutiert worden ist und auch Fernsehberichte in Panorama und Report Mainz bereits 2007 von den arbeitgeberfreundlichen Tarifen der CGZP berichtet hatten.

Treffen bei Ursula von der Leyen!

Die Arbeitsgruppenmitglieder hatten sich mit dem Parlamentskreis Mittelstand der Union in Verbindung gesetzt, die am Mittwoch ein Treffen im Bundesarbeitsministerium organisiert hatten, bei dem es offensichtlich keine konkreten Ergebnisse gab. Das nächste Treffen soll Mitte Januar stattfinden, aber das Arbeitsministerium ließ bereits seine Ansicht in der Sache verbreiten und sagte, dass den Sozialversicherungsträgern die Beiträge rechtlich zustehen.
Wir gehen mal davon aus, dass das gleiche Recht bei den Zeitarbeitern liegt und fordern Frau von der Leyen auf, die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie ihrer Fraktion "zur Ordnung zu rufen" und sie aufzufordern, sich mit inhaltlich vernünftigeren Themen zu befassen und keine Lobbyarbeit für Lohndumping zu betreiben!
 
Hier ein sinnvolles Thema für die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Fraktion:

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!             -              ab sofort!

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