Dienstag, 31. Januar 2012

Missbrauch von Werkverträgen nimmt zu!

Die Mindestlöhne in der Zeitarbeit sind den Betreibern von Firmen, die weiter Lohndumping betreiben wollen, offensichtlich zu hoch. Wer meint, dass 7,01 Euro Ost und 7,89 Euro West schon Lohndumping ist, der hat zwar Recht, aber es gibt eine Vielzahl von Arbeitgebern, die das nächste Schlupfloch in der Arbeitsmarktordnung nutzen, die Werkverträge. Michael Sommer, der DGB-Vorsitzende sagte dem "Spiegel" nach einem nt-Bericht, dass nach dem Missbrauch der Leiharbeit jetzt viele Arbeitgeber das nächste Schlupfloch suchen, um weiter Lohndumping zu betreiben.
 
Werkverträge bei Netto und Kaufland?

Die Zollfahndung soll bei einer Razzia in den Konzernen Netto und Kaufland und deren Partnerfirmen ermittelt habe, dass beispielsweise Lagerarbeiter und Staplerfahrer mit rechtswidrigen Werkverträgen beschäftigt werden. Die Tariflöhne sollen dabei wesentlich unterschritten worden sein und dadurch sind auch zu geringe Beiträge an die Sozialversicherungen abgeführt worden.

120 Firmen mit 350.000 Beschäftigten mit Werkverträgen im Einzelhandel!

Ver.di, als zuständige Dienstleistungsgewerkschaft, äußert sich im "Spiegel" zu den Werkverträgen im Einzelhandel. Demnach sollen etwa 350.000 Arbeitnehmer in ca. 120 Firmen über Werkverträge im Einzelhandel beschäftigt sein. Bestimmte Aufgaben innerhalb eines Unternehmens werden dabei ausgegliedert und an eine Fremdfirma vergeben. Diese Firmen sind keine Zeitarbeitsfirmen und unterliegen keinem Mindestlohn. Das ist das Schlupfloch, das sich findige Unternehmer suchen. Diese Meinung vertritt auch die IG Bau. Der Vorsitzende sagte, dass es in Deutschland kaum noch ein Bau-Unternehmen gibt, das ohne Werkverträge arbeitet. Ursula von der Leyen sieht bei Werkverträgen allerdings im Moment keinen Handlungsbedarf auf Gesetzesebene, sondern möchte das Problem mit besseren Kontrollen beheben.
Foto: Laurence Chaperon

Wer weiß, wo mit Werkverträgen gearbeitet wird?
Wer weiß, welche Löhne bei Unternehmen mit Werkverträgen gezahlt werden?

Ich bitte um Kommentare.

Wir müssen auch dieses Thema intensiv beobachten, damit der Weg nicht von der Zeitarbeit in den Werkvertrag führt!



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Montag, 30. Januar 2012

NRW-CDU: Zeitarbeit ist eine wichtige Baustelle!

Karl-Josef Laumann, Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag von Nordrhein-Westfalen sprach mit dem Bundesvorstand der iGZ, dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.

In einer Pressemitteilung betonte Laumann, dass die Zeitarbeit mit einem vernünftigen, nachvollziehbaren und transparenten Modell in ein ruhiges Fahrwasser kommen wird. In dem Gespräch in Münster waren der IGZ-Vorstand und Laumann zu einem Meinungsaustausch im Zusammenhang mit den im Moment laufenden Verhandlungen der Zeitarbeitgeberverbände mit den Gewerkschaften zusammengekommen. Laumann sagte, dass die Zeitarbeit nicht eine ganz wichtige Baustelle ist und er glaubt daran, dass Equal Pay nach einer gewissen Einarbeitungszeit kommen wird. Der CDU-Fraktionsvorsitzende sagte auch, dass durch den gleichen Lohn für gleiche Arbeit das Image der Zeitarbeit verbessert wird und sich die Auseinandersetzungen über das Thema Leiharbeit befrieden würden. Laumann erinnerte noch einmal daran, dass es mit Blick auf die Tarifautonomie wichtig ist, dass sich die Tarifpartner jetzt verständigen, weil sonst eine Regelung durch den Gesetzgeber droht. Wie wir wissen, hatte das Arbeitsministerin Ursula von der Leyen angekündigt.

Notiz für Herrn Laumann, Frau von der Leyen und die Verhandlungsführer für die Zeitarbeit


Neben einer sehr kurzen und für den Anspruch der Beschäftigung schlüssigen Einarbeitungszeit bis zu einer nach dem Equal-Pay-Prinzip gleichen Bezahlung wie die Stammbelegschaft denken Sie bitte unbedingt an eine Befristung der Leiharbeit, damit man die eigentliche Begründung für Zeitarbeit nicht aus den Augen verliert.
Zeitarbeit war im Sinne der Erfinder nicht zur Gewinnmaximierung von Unternehmern gedacht!

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Samstag, 28. Januar 2012

Ratgeber für Zeitarbeit mit kleinen Fehlern!

Es scheint so, als ob die BZ gerade einen "Ratgeber Zeitarbeit" veröffentlicht hat, der keinen aktuellen Bezug hat und deshalb kleine Fehler aufweist. Ich habe auf der Website der BZ eine Nachricht hinterlassen, aber keine Antwort bekommen. Wer schon mit dem Begriff "Ratgeber" arbeitet, der sollte für die Betroffenen wenigstens die richtigen Fakten bereitstellen.

Möglicherweise kann der für den Beitrag interviewte Fachanwalt für Arbeitsrecht nichts dafür, denn es kann ja sein, das das Interview vor längerer Zeit stattgefunden hat, als es noch keinen Mindestlohn für die Zeitarbeit gab. Die Inhalte des Beitrags sind aber sonst für Leiharbeiter ein kleiner Leitfaden und ich möchte sie hier in überarbeiteter Form übernehmen.

Arbeitgeber

Der Arbeitsvertrag besteht zwischen dem Leiharbeiter und der Zeitarbeitsfirma. Vertragliche Verflechtungen mit dem ausleihenden Unternehmen bestehen zwischen dem Zeitarbeiter und der Kundenfirma seines Arbeitgebers nicht. Der Zeitarbeitgeber hat allerdings einige Rechte, u.a. das Weisungsrecht an die Kundenfirme abgetreten.

Übernahme des ausleihenden Betriebes

Lassen Sie sich bevor Sie einen Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitgeber abschließen vom Zeitarbeitsunternehmen bestätigen, dass es mit einer Übernahme im Fall eines Angebots durch eine ausleihenden Betrieb einverstanden ist. Ein vertraglicher Ausschluss einer Übernahme durch einen Kundenbetrieb ist nicht zulässig. 

Arbeitsvertrag

Grundsätzlich sollte jede Anstellung mit einem Arbeitsvertrag beginnen. Mündliche Zusagen sind selten durchzusetzen. Ein Arbeitsvertrag sollte folgende Dinge regeln:

•    Vertragsbeginn und möglicherweise Vertragsende
•    Dauer der Probezeit, die bis maximal sechs Monate betragen darf
•    Kündigungsfristen und Kündigungsmodalitäten
     Gesetzlich: In der Probezeit 2 Wochen, danach 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
•    Tätigkeit
•    Verdienst, eventuell mit irgendwelchen Zulagen oder Zuschlägen
•    Urlaubsanspruch
•    Zahlungen bei Krankheit

Kündigungsschutz

Der gesetzliche Kündigungsschutz (Sozialauswahl etc.) besteht bei Zeitarbeitern, die mindestens ein halbes Jahr im Unternehmen sind und in Unternehmen, die mindestens 10 Beschäftigte in Vollzeit haben.

Mindestlohn

Eine Bezahlung unter dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 7,01 Euro Ost und 7,89 West ist unzulässig. Dieser Mindestlohn gilt bis zum 31. Oktober 2012. Vom 01. November 2012 bis zum 31. Oktober 2013 gelten die vereinbarten Mindestlöhne von 7,50 Euro Ost und 8,19 Euro West.

Urlaub

Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist ein Mindesturlaub von 24 Tagen berechnet auf eine 6-Tage-Woche. Bei Schwerbehinderungen kommen 5 Arbeitstage hinzu.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

So steht es im Prinzip im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, aber diese Bestimmung kann durch einen Tarifvertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehebelt werden. Im Moment laufen Verhandlungen über eine Veränderung dieser Regelung.
Bildquelle: aboutpixel.de / Frau hält Arbeitsvertrag © Benjamin Thorn


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Freitag, 27. Januar 2012

Berufsschüler können sich nicht bewerben!

Die Zeitarbeitsfirma Randstad hat eine Umfrage bei Jugendlichen gemacht und kommt zu dem Ergebnis, dass einer der Gründe für die relativ hohe Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen darin liegt, dass sie sich nicht bewerben können. Trotz ständig sinkender Arbeitslosenzahlen, ist die Jugendarbeitslosigkeit mit immer noch 239.000 Arbeitslose im Dezember 2011 hoch. Es handelt sich dabei um junge Leute im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, von denen eine größere Anzahl sogar eine Ausbildung hat. Randstad hat sich in diesem Bereich positiv von abgehoben und schon seit 2008 in der Aktion "Jobcoach" mit Berufsschülern ein Bewerbungstraining zu machen.

Jobcoaching für 5.300 Berufsschüler in 260 Schulklassen!

Die Randstad Jobcoaches haben bisher mit über 5.300 Berufsschülern ein Bewerbungstraining gemacht. Eine aktuelle Umfrage unter den Berufsschülern hat ergeben, dass es bei den Schülern in allen Bereichen der Bewerbung an Wissen fehlt. 81% der Befragten waren Antworten auf Fragen nach der Kleidung und dem Ablauf eines Bewerbungsgesprächs wichtig, 70% wollten Informationen zum Bewerbungsanschreiben und zum Lebenslauf und etwa 52% wünschten sich Rollenspiele und praktische Übungen. Es ist schon bedauerlich, dass es unsere Lehrer nicht schaffen, den Schülern das Rüstzeug fürs Leben beizubringen. Fehlt es da am Engagement der Lehrer oder können die das selbst nicht? Vielleicht sollte man solche Bewerbungstrainings in den Studiengang grundsätzlich einbauen und zum Prüfungsfach machen. Das Interesse der Schüler ist offensichtlich nach der Randstad-Befragung und den vielen durchgeführten Coachings vorhanden.

Gute Bewerbungsanschreiben kann man kaufen!

Von etwa 100 Bewerbungen kommen 20 in die engere Wahl und 5 davon werden zum Bewerbungsgespräch eingeladen. An diesen Zahlen kann man erkennen, wie wichtig eine gute Bewerbung ist. Natürlich spielen bei einer Bewerbung um eine Ausbildungsstelle auch die Noten eine Rolle und bei späteren Bewerbungen auch die berufliche Qualifikation, aber bei etwa gleichen Voraussetzungen wird das Bewerbungsanschreiben das Zünglein an der Waage für eine Einladung zum Gespräch sein. Wer selbst keine ordentliche Bewerbung schreiben kann, sollte sich daher unbedingt Hilfe holen und wenn kein Verwandter oder Bekannter helfen kann, ist es besser, ein Bewerbungsanschreiben von einem Profi erstellen zu lassen. Solche Bewerbungsanschreiben (gibt's hier) sind preiswert und können den Weg zum Vorstellungsgespräch ebnen. Um ein gutes Bewerbungsgespräch zu führen, sollte man sich darauf vorbereiten und die Nervosität kann man durch eine Selbsthypnose (gibt's hier) wirksam bekämpfen.
Bildquelle: aboutpixel.de / Bildungsherbst © Herr Jäschke

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