Samstag, 7. Mai 2011

Werkvertrag statt Leiharbeit?

Durch den jetzt eingeführten Mindestlohn in der Zeitarbeit, ist zu befürchten, dass sich einige Arbeitgeber wieder eine neue „Schweinerei“ einfallen lassen! Die Arbeit wird durch einen Werkvertrag vergeben. Diese Möglichkeit wird von Fachleuten insbesondere wegen der Öffnung des Arbeitsmarktes für die Länder aus Osteuropa gesehen. Der Trick könnte darin bestehen, dass die betreffenden Arbeitnehmer nicht als Zeitarbeiter eingestellt werden, sondern über eine Firma, die keinem Tarif angehört und somit den Mindestlohn für Leiharbeit nicht bezahlen muss.

Die Grenze zwischen Leiharbeit und einer Dienstleistung, die mit einem Werkvertrag vergeben wird, muss jedoch exakt eingehalten werden. Wenn sich herausstellt, dass es sich nur um einen Scheinwerkvertrag handelt, ist es eine Zeitarbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Auf solche „Winkelzüge“ kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 EURO verhängt werden.

Alle, die der Meinung sind, dass es sich irgendwo um einen illegalen Werkvertrag handeln könnte, sollten den Fall sofort von der Gewerkschaft prüfen lassen. Echte Werkverträge müssen folgenden Kriterien standhalten:

·         Ein Werkvertrag umfasst einen genau beschriebenen Auftrag. Der Auftragnehmer übernimmt das volle unternehmerische Risiko, wie beispielsweise auch die Haftung und die Garantie für die übernommene Leistung.
·         Der Auftragnehmer muss aus der Branche kommen oder mindestens absolute Detailkenntnisse über alle auszuführenden Arbeiten haben.
·         Alle Anweisungen von Vorgesetzten und alle Arbeitsanweisungen müssen vom Auftragnehmer kommen, nicht von Arbeitnehmern des Unternehmens, in dem die Arbeit ausgeführt wird.
·         Der Auftragnehmer muss die Anzahl der Arbeitnehmer und die Arbeitszeit völlig allein bestimmen, die nötig ist, um den vorliegenden Werkvertrag auszuführen.
·         Alle Arbeitsabläufe, die zur Erreichung des Werkvertragsziels nötig sind, erfolgen durch den Auftragnehmer, nicht durch Mitarbeiter des Unternehmens, in dem der Auftrag ausgeführt wird.

Wenn bereits einer der Punkte nicht in vollem Umfang erfüllt wird, liegt kein Werkvertrag vor, sondern eine Arbeitnehmerüberlassung, also Zeitarbeit! Die Arbeitsverhältnisse gehen automatisch auf den Auftraggeber über und es ist der Tariflohn dieses Unternehmens zu bezahlen. Außerdem droht das o.g. Bußgeld.

Wer versucht, über Werkverträge den Mindestlohn in der Zeitarbeit auszuhebeln, muss erwischt werden!
Achtet darauf und wehrt Euch!

www.vodafone.de

6 Kommentare:

  1. Überall in Deutschland wird gestreikt, außer die Zeitarbeiter bleiben ruhig und warten ab was passiert. Ich glaube die Leute sollten Druck ausüben. Es wird ZEIT das alle Zeitarbeiter in ganz Deutschland zu organisierten Streiks aufrufen. Überlegt doch mal wir haben nix zu verlieren. Die meisten Zeitarbeiter liegen unterhalb der armutsgrenze und kriegen Zuschüsse vom Staat, ganz zu schweigen von den gesundheitlichen folgen auf dauer. Die Leute werden verheizt. ES wird zeit das sich was ändert. Wir haben es selbst in der Hand jetzt zu handeln.

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  2. Warum wehrt sich niemand?
    Ist das auch bei grossen Firmen wie BMW üblich?

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  3. Quatsch. Für Scheinwerkverträge sind die üblichen Verdächtigen verantwortlich. Damit wird sogar offen auf seiten von "Leiharbeitsunternehmen" geworben. Diese Firmen haben eine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung vorsorglich beantragt. Sollte im Einzelfall die illegale Arbeitnehmerüberlassung festgestellt werden, seid Ihr euren Job los und der Arbeitsrichter schaut die Verleihfirma an und sagt "Böse, Böse...Mann kann übrigenssgehen, das es bei den großen Industriebetrieben üblich ist.....die Eckdaten des Arbeitsmarktes lassen Böses erahnen.
    6.55 Mio Niedriglöhner, aber nur 0,9 Mio Leiharbeiter, der Zuwachs der Löhnstückkosten in Deutschland hat sich von 2000 bis 2011 nur um 6,8% erhöht. EU-Schnit 21,3 %

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  4. Ich habe gerade echt ein schlechtes Gewissen, denn ich habe bei meiner Firma nachgefragt, ob uns der Mindestlohn zu steht, denn nach den oben genannten Kriterien trifft auf uns eine Arbeitnehmerüberlassung zu. Nun wird das geprüft, denn zur Zeit haben wir einen Werkvertrag. Blöd ist, dass die Firma, an die wir verliehen werden, auf den Werkvertrag pocht und nicht mit uns zusammenarbeiten möchte, sollte dies geändert werden. Nun kann es passieren, dass wir alle unseren Job verlieren, weil ich wissen wollte, ob wir einen Anspruch auf den Mindestlohn haben.

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  5. Hallo, wir können und dürfen hier natürlich keine Rechtsauskunft geben. Ein Tipp wäre, dass Du den Fall der zuständigen Gewerkschaft erklärst. Ob Du dort Mitglied bist oder nicht, ist dabei uninteressant. Wenn es sich um einen Scheinwerkvertrag handelt, könnte der Mindestlohn nicht mehr weit sein!

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