Mittwoch, 30. März 2011

DGB für die Kürzung von Fördermittel!

Der DGB Hessen-Thüringen hat sich eindeutig hinter den Wirtschaftsminister Machnig aus Thüringen positioniert. Er unterstützt ausdrücklich die Änderung in den Förderrichtlinien des Landes, nach denen Unternehmen, die mehr als 30% Zeitarbeiter beschäftigen, keine Investitionsfördermittel mehr bekommen und für Betriebe, die einen Anteil zwischen 10 und 30% Leiharbeit haben, nur noch eine geringere Förderung möglich ist. Der DGB ist der Meinung, dass die Unternehmen mit einem hohen Leiharbeiteranteil an der Lohndifferenz zwischen einem Zeitarbeiter und einem fest angestellten Arbeitnehmer ausreichend verdienen und schon deshalb keine Fördermittel benötigen.

CDU, IHK und der Landesverband der mittelständischen Wirtschaft dagegen!

Aus den Reihen der CDU, von der IHK und aus dem Landesverband Thüringen der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) kam herbe Kritik an der Änderung der Förderrichtlinien von Machnig. Diese Maßnahme sei ein verfrühter Aprilscherz des Wirtschaftsministers, wurde getitelt. Die Gegner argumentierten mit der Abschaffung der Leiharbeit und der Notwendigkeit die Zeitarbeit weiterhin für eine positive Entwicklung im Arbeitsmarkt einsetzen zu müssen.

Kommentar:

Wirtschaftsminister Machnig sollte den Gegnern den Wind aus den Segeln nehmen und die Fördermittelrichtlinien noch einmal ändern. Eine einfache Formel wäre: Wer den Leiharbeitern den gleichen Lohn für gleiche Arbeit zahlt, bekommt weiterhin den vollen Fördersatz. Die Rücknahme der Förderung gilt nur für die Unternehmen, die sich durch Dumpinglöhne in der Zeitarbeit „eine goldene Nase verdienen!“

Dienstag, 29. März 2011

Wer zu viel Leiharbeiter hat, bekommt keine Förderung mehr!

Thüringen geht mit gutem Beispiel voran! RegioWeb berichtet von einer Änderung in den Fördergrundsätzen für das Land Thüringen ab 1. April 2011. Wirtschaftsminister Machnig stellte die neuen Bedingungen für die Investitionsförderung vor. Nur Betriebe, die weniger als 10 % Leiharbeiter beschäftigen, bekommen in Zukunft den vollen Fördersatz.  „Firmen, die mit öffentlichen Steuermitteln unterstützt werden, müssen gute Arbeit schaffen oder Einschränkungen bei der Förderung hinnehmen“, sagte Machnig. Mit dieser Maßnahme will die Landesregierung in Thüringen das Land aus dem Bereich der Billiglohnländer herausführen.
Die neuen Förderrichtlinien sehen vor, dass Unternehmen, die einen Anteil von 30 Prozent oder mehr an Zeitarbeitern haben, keine GA-Förderung mehr erhalten. Wer zwischen 10 und 30 Prozent von der Gesamtbelegschaft Leiharbeiter beschäftigt, bekommt noch den Basisfördersatz. Kleine und mittlere Firmen können 20% der Investitionssumme erhalten und Großunternehmen immerhin noch 15%. Den vollen Fördersatz bekommen alle Unternehmen, die weniger als 10% Leiharbeitsanteil an der Gesamtbelegschaft haben. 

Kommentar:

Diese Maßnahme ist zwar der richtige Ansatz und auch ein Schritt in die richtige Richtung, aber es ist trotzdem nicht zu glauben, dass man den Unternehmen unabhängig vom Gewinn und unabhängig vom Einkommen der Inhaber bzw. Gesellschafter solche Fördermittel aus Steuergeldern zukommen lässt. Erst bekommen die Unternehmer 20% Fördermittel für Investitionen von den Steuerzahlern, dann stellen die Leiharbeiter ein, die auch wieder als Aufstocker vom Steuerzahler subventioniert werden und die Unternehmer streichen dabei gute Gewinne ein! Wer kann das verstehen und vor allem – wer soll das bezahlen?

Montag, 28. März 2011

SPD ist unglaubwürdig bei der Leiharbeit!

Die Sprüche nach der Forderung für gleichen Lohn für gleiche Arbeit sollte auch die SPD besser lassen. Der NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) sieht weiterhin "große Mängel" in der Gesetzänderung zum Missbrauch von Leiharbeit. Warum hat die SPD nicht für den Antrag der LINKEN im Bundestag gestimmt, wenn es an dem faulen Kompromiss im Vermittlungsausschuss noch schwere Mängel gibt. Das hätte man sich früher überlegen sollen. Die „Drehtür-Klausel“ alleine war es ja nicht, die man hätte im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ändern müssen und für die Einführung des Mindestlohns  für die Zeit- und Leiharbeit von 6,89 EURO im Osten und 7,79 EURO im kann man auch keinen Lob erwarten. 

Leider kümmern sich viel zu wenig Menschen um die wirklichen Inhalte der Politik und schauen nicht nach dem Abstimmungsverhalten der einzelnen Parteien. Ich habe selbst noch nie die LINKE gewählt und finde auch das Personal in weiten Teilen nicht geeignet, aber hätte mir schon vorstellen können, dass die LINKE den Sprung über die 5%-Hürde bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hätte schaffen müssen. Die LINKE sollte sich personell stark verbessern, damit sie für eine kritische Mittelschicht wählbar wird.

FDP hat die Wahlschlappe verdient!

Die FDP hat mit ihren Scheingefechten zum gleichen Lohn für gleiche Arbeit von der Ablehnung für einen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche ablenken wollen. Die FDP, die SPD und die Grünen meinen es mit den Leiharbeitern nicht ehrlich, denn sonst hätten sie ja dem Antrag der LINKEN im Bundestag zustimmen können.

Die FDP Brandenburg veröffentlichte jetzt einen Beitrag von Heinz Lanfermann, der erstaunlicherweise auf einmal den gesetzlichen Mindestlohn befürwortete und ihn mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus den EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei und Slowenien ab dem 1. Mai begründete. Die Bürger dieser Länder dürfen ab 1. Mai 2011 überall in der EU arbeiten, egal wo sich ihr Wohnort befindet. Gerade in den neuen Bundesländern war ein erneutes Lohndumping durch Wanderarbeiter aus dem Osten zu befürchten.

Dieses Thema war schon lange bekannt und trotzdem war die FDP bis vor kurzer Zeit immer gegen den Mindestlohn und hat sich angeblich für den gleichen Lohn für gleiche Arbeit ausgesprochen – allerdings erst nach einem Jahr Leiharbeit. Diese Argumentation war völliger Schwachsinn und hat nur belegt, dass die FDP es mit den Zeitarbeitern nicht ehrlich gemeint hat!

Freitag, 25. März 2011

Verhindern Eitelkeiten der Parteien Equal Pay oder sind das alles nur Sprüche gewesen?

Die Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurden mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP im Bundestag beschlossen. Die SPD hat sich bei dieser Abstimmung nach den Querelen im Vermittlungsausschuss enthalten. Der tarifliche DGB-Mindestlohn ist damit Gesetz und die sogenannte „Drehtürklausel“ ist damit geschaffen worden, die es Unternehmen nicht mehr ermöglicht die Stammbelegschaft zu entlassen und sie als Leiharbeiter wieder zu beschäftigen.

SPD und Grüne verhindern durch ihre Enthaltung den gleichen Lohn für gleiche Arbeit!

Die LINKE hatte einen Gesetzentwurf eingebracht, der neben dem gleichen Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Einsatztag auch eine Begrenzung der Verleihdauer auf drei Monate enthielt, den Drehtüreffekt ausschloss und eine Flexibilitätsprämie von 10% auf den Bruttolohn forderte.

So muss ein Gesetzentwurf aussehen, der den Zeitarbeitern hilft!

Dieser Gesetzentwurf wurde von der Regierungskoalition abgelehnt und die SPD und den Grünen haben sich der Stimme enthalten!

Getrennte Entschließungsanträge von SPD und Grünen!

Die SPD und die Grünen brachten getrennte Entschließungsanträge in den Bundestag ein, die eine Änderung des Gesetzes in einigen Punkten enthielten. Wesentlich daran ist, dass in beiden Anträgen der gleiche Lohn für gleiche Arbeit stand! Beide Anträge wurden in der Abstimmung abgelehnt!

Sind SPD und Grüne unehrlich mit den Leiharbeitern oder hat die Eitelkeit der Parteien den gleichen Lohn für gleiche Arbeit verhindert?

Fragen dazu an die SPD und die Grünen:

1.      Warum haben SPD und Grüne dem Antrag der LINKEN nicht zugestimmt?
2.      Warum hat man vor der Abstimmung zwischen der LINKEN, der SPD und den Grünen keine Sondierungsgespräche durchgeführt, damit man sich auf eine Version eines Antrages hätte einigen können?
3.      Warum kann man nicht über seinen eigenen Schatten springen und der anderen Partei bei ihrem Antrag zustimmen? Bei einer angeblich so großen Mehrheit für den gleichen Lohn für gleiche Arbeit müsste es doch möglich sein auch eine Mehrheit bei einer Abstimmung zu erreichen!

Fragen dazu an die CSU und die FDP:

1.      Warum haben die CSU und die FDP ihre angebliche Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit nicht in einer Zustimmung des Entschließungsantrages der SPD zum Ausdruck gebracht?
2.      Zählen die eigenen Aussagen nicht und gilt nur noch die Fraktionsdisziplin?
3.      Ist die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit ehrlich?


Fragen dazu an alle Parteien:

1.      Werden die Zeitarbeiter von allen Parteien nur vera…..?
2.      Sind die Sprüche für gleichen Lohn für gleiche Arbeit nur Showtime?
3.      Verhindern die Eitelkeiten der Parteien eine Mehrheit zu Gunsten der Leiharbeiter?
4.      Bei einer angeblich so breiten Mehrheit für die Position: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, muss man doch eine Mehrheit hinbekommen!

Aufforderung an SPD, Grüne und LINKE:

Gespräche aufnehmen, einen gemeinsamen Antrag formulieren und den Antrag für eine Gesetzesänderung erneut in den Bundestag einbringen!

Wer es ehrlich mit den Leiharbeitern meint, der muss so handeln. 

Übrigens: Zeitarbeiter sind auch Wähler!

Donnerstag, 24. März 2011

Fauler Kompromiss bei Mindestlohn für Zeitarbeit!

Die lange Kungelei zwischen der SPD und den Regierungsfraktionen hat zu einem faulen Kompromiss beim Mindestlohn für die Zeitarbeit geführt. Was zu befürchten war, ist eingetreten! Als Mindestlohn für die Leiharbeiter wurde der zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund und den Zeitarbeitsverbänden ausgehandelte Tarif eingesetzt. Das sind die bekannten Dumping-Stundenlöhne von 6,89 EURO im Osten und 7,79 EURO im Westen der Republik. Das ergibt einen lächerlichen Monatslohn von 806 EURO bzw. 892 EURO!!! Jeder Alleinstehende bleibt damit Aufstocker und bekommt im Osten 121 EURO und im Westen 48 EURO vom Steuerzahler hinzu!

Überstunden werden nicht ausbezahlt!

Wenn ein Zeitarbeiter Mehrleistungen in Form von Überstunden erbringt, ist vorgesehen, dass diese Überstunden nicht bezahlt werden, sondern als Zeitgutschrift auf ein Zeitkonto gebracht werden. Ein Leiharbeiter mit Mindestlohn hat also nicht einmal die Möglichkeit aus eigener Kraft aus dem Hartz-Schlamassel herauszukommen. Alles, was über eine Vollzeitstelle mit 151,67 Stunden pro Monat hinausgeht, wird nicht ausgezahlt, sondern gutgeschrieben. Die Stunden auf dem Zeitkonto werden müssen abgefeiert werden!
 
Warum klagt keiner gegen das Gesetz?

Verträge dürfen nicht zu Lasten Dritter abgeschlossen werden. Das ist rechtlich nicht möglich! Aus diesem Grund halte ich das Gesetz zum Mindestlohn für die Zeitarbeit rechtlich nicht haltbar, weil schon der Tarifvertrag des DGB mit den Zeitarbeitgebern rechtlich nicht in Ordnung ist. Das gilt für alle Löhne, die so gering sind, dass bei einer Vollzeitstelle noch ein Anspruch als Aufstocker zur Erreichung der Grundsicherung besteht. Der Mindestlohn für die Zeitarbeit ist ein Vertrag, der zu Lasten der Allgemeinheit abgeschlossen wurde, also zu Lasten der Steuerzahler. Aus diesem Grund ist der Tarifvertrag des DGB und das Gesetz zum Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche rechtlich anfechtbar! Wer klagt jetzt gegen das Gesetz?

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss erreicht werden!