Dienstag, 29. März 2011

Wer zu viel Leiharbeiter hat, bekommt keine Förderung mehr!

Thüringen geht mit gutem Beispiel voran! RegioWeb berichtet von einer Änderung in den Fördergrundsätzen für das Land Thüringen ab 1. April 2011. Wirtschaftsminister Machnig stellte die neuen Bedingungen für die Investitionsförderung vor. Nur Betriebe, die weniger als 10 % Leiharbeiter beschäftigen, bekommen in Zukunft den vollen Fördersatz.  „Firmen, die mit öffentlichen Steuermitteln unterstützt werden, müssen gute Arbeit schaffen oder Einschränkungen bei der Förderung hinnehmen“, sagte Machnig. Mit dieser Maßnahme will die Landesregierung in Thüringen das Land aus dem Bereich der Billiglohnländer herausführen.
Die neuen Förderrichtlinien sehen vor, dass Unternehmen, die einen Anteil von 30 Prozent oder mehr an Zeitarbeitern haben, keine GA-Förderung mehr erhalten. Wer zwischen 10 und 30 Prozent von der Gesamtbelegschaft Leiharbeiter beschäftigt, bekommt noch den Basisfördersatz. Kleine und mittlere Firmen können 20% der Investitionssumme erhalten und Großunternehmen immerhin noch 15%. Den vollen Fördersatz bekommen alle Unternehmen, die weniger als 10% Leiharbeitsanteil an der Gesamtbelegschaft haben. 

Kommentar:

Diese Maßnahme ist zwar der richtige Ansatz und auch ein Schritt in die richtige Richtung, aber es ist trotzdem nicht zu glauben, dass man den Unternehmen unabhängig vom Gewinn und unabhängig vom Einkommen der Inhaber bzw. Gesellschafter solche Fördermittel aus Steuergeldern zukommen lässt. Erst bekommen die Unternehmer 20% Fördermittel für Investitionen von den Steuerzahlern, dann stellen die Leiharbeiter ein, die auch wieder als Aufstocker vom Steuerzahler subventioniert werden und die Unternehmer streichen dabei gute Gewinne ein! Wer kann das verstehen und vor allem – wer soll das bezahlen?

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