Mittwoch, 28. Dezember 2011

SPD-Parteitagsbeschluss zur Leiharbeit unglaubwürdig!


Die SPD hat auf ihrem Parteitag vom 4.-6. Dezember 2011 in Berlin einen Beschluss zur Zeitarbeit gefasst, der lautet: Leiharbeit im öffentlichen Sektor stoppen! Im Text dieses Beschlusses steht, dass sich die SPD auf allen Ebenen dafür einsetzen will, dass die Leiharbeit nicht dauerhaft zur Senkung der Kosten eingesetzt wird. Öffentliche Unternehmen dürfen keine Firmen gründen, die nicht nach Equal Pay bezahlen und Leiharbeitskräfte dürfen nur für kurzfristige Spitzen eingesetzt werden. Diese Beschluss hat etwas von dem Sprichwort: Wasser predigen und Wein trinken! Die Delegierten hätten sich mal vom Regierenden Bürgermeister von Berlin Wowereit über die Vorgänge an der Charité unterrichten lassen sollen, denn dort wurde vom rot-roten Senat eine Ausgliederung vorgenommen, die offensichtliche nur dazu geeignet war eine massive Lohnkürzung vorzunehmen. Die Charité CFM Facility Management GmbH ist nach Informationen auf der Charité-Homepage eine 51%ige Tochtergesellschaft der Charité und damit des staatlichen Großunternehmens Charité-Universitätsmedizin Berlin, die demnach dem Berliner Senat untersteht.

Subunternehmen der Charité CFM hat 2.600 Beschäftigte!

Beteiligt an der CFM sind der Berliner Senat und der Konzern VDM, ein Konsortium aus den Firmen VAMED, Dussmann und Hellmann Logistik. 1.800 Beschäftigte kommen aus diesem Unternehmen und ca. 800 Beschäftigte sind von der Charité ausgeliehen. Bereits mehrfach hat ein Teil der Mitarbeiter, bei denen es sich überwiegend um die früheren Charité-Angestellten handelte, im Verlauf des Jahres gestreikt um einen Tarifvertrag zu bekommen und eine Lohnerhöhung. Die Beschäftigten der CFM sind in nichtpflegerischen und nichtmedizinischen Bereichen der Charité tätig, wie Patientenverpflegung, Krankentransporte, wie selbstverständlich auch die Reinigung und die Abfallwirtschaft. 

Man darf gespannt sein, ob die SPD im Berliner Senat darauf achtet, dass bei der Charité Facility Management GmbH (CFM) nach dem Equal Pay – Prinzip bezahlt wird und die Zeitarbeiter nur kurzfristig zur Deckung von Spitzen eingesetzt werden!

  • Der SPD-Parteitagsbeschluss ist wahrscheinlich nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt ist!    
  • Was sagt eigentlich "die Linke" dazu? 

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Dienstag, 27. Dezember 2011

Zeitarbeitsunternehmen missbrauchen den Rechtsstaat!

Ein ungenaues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) lässt offensichtlich den Zeitarbeitsunternehmern viele Interpretationsmöglichkeiten offen, um die Nachzahlungen die im Hinblick auf die Tarifunfähigkeit der CGZP-Gewerkschaften mindestens hinauszuschieben oder sogar teilweise oder ganz zu verhindern. Die Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) laufen derzeit und die betroffenen Zeitarbeitsfirmen tricksen mit allen Mitteln herum, um die Ermittlung der Beträge für die Nachzahlungen zu torpedieren. Leider ist das BAG-Urteil nur höchst unzureichend, wie es schein, denn es gibt einige Ansatzpunkte, wie man durch Einsprüche die Verfahren mindestens in die Länge ziehen kann. Grundsätzlich schein unklar zu sein, ob das Jahr 2006 verjährt ist oder die BAG-Entscheidung gar nicht rückwirkend anwendbar ist. Auch scheint das Urteil darüber keinen Aufschluss zu geben, ob in der Zwischenzeit ergangene Beitragsbescheide gültig bleiben und aus diesem Grund keine Nachforderung ergehen kann.

Zeitarbeitsfirmen sollen Totalverweigerung betreiben!

Aus Lobbykreisen für die Zeitarbeit gibt es Stellungnahmen, die zu Totalverweigerung bei Anforderungen der DRV-Prüfer raten. Eine Zusammenarbeit wird zwar als sinnvoll angesehen, um Säumniszuschlägen zu entgehen und vielleicht mit den Prüfern eine Höchstgrenze für die Nachzahlung auszukungeln, aber letztlich verspricht man sich von einer Zusammenarbeitsverweigerung mehr. Erst die Prüfer rechnen lassen und wenn das Ergebnis nicht angenehm ist, selbst noch einmal rechnen. Zur eigenen Prüfung der Beitragserhebung besteht bis zu endgültigen Urteilen keine Rechtspflicht. Aus diesem Grund ist man der Meinung, dass die Verweigerung Zeit bringt und eventuell sogar eine Nachzahlung bis zu den ausstehenden Gerichtsentscheiden hinausgezögert werden kann.

Einspruchsargumente bei ergangenen Nachzahlungsbescheiden!

Das ungenaue BAG-Urteil lässt offensichtliche folgende Einspruchsmöglichkeiten zu: 

  • Eingeforderte Beträge für 2006 trotz möglicher Verjährung.
  •  Keine saubere Ermittlung der Lohndifferenzen zwischen CGZP-Tarif und Stammbelegschaft wegen unterschiedlicher Betriebsgröße, bestimmter Berufsgruppen oder regionalen Unterschieden.
  • Ob das BAG-Urteil rückwirkend anwendbar ist, steht noch nicht fest.
  • Rechtskräftige Beitragsbescheide in der Zwischenzeit.
Die Deutsche Rentenversicherung DRV Bund interessieren diese Argumente bei der Ermittlung der Nachzahlungsbeiträge zunächst nicht, aber die Zeitarbeitsfirmen gehen davon aus, dass die Sozialgerichte hier und da die Beitragsbescheide korrigieren werden. Zu den o.g. Argumenten gibt es noch weitere Ausnahmetatbestände, die zur Schonung der Zeitarbeitsfirmen führen, wie beispielsweise für Zeitarbeiter, die nach einer Arbeitslosigkeit  in den ersten sechs Wochen keinen Anspruch auf Equal Pay haben oder für Arbeitnehmer, die in Branchen ausgeliehen wurden, in denen ein Mindestlohn existiert.

Gerichte und Politik sind gefordert schnell zu handeln!

Hier sind nicht nur die Gerichte gefordert, die Auslegungsmöglichkeiten des BAG-Urteils schnellstens aus der Welt zu schaffen und für Klarheit zu sorgen. Wer Fehler macht, muss dafür Sorge tragen, dass diese Fehler schnellstens behoben werden und nicht am Ende die Leiharbeiter die Suppe auslöffeln müssen. Außerdem geht dieses Urteil alle Arbeitnehmer und Steuerzahler an, denn das Geld können die Krankenkassen und die Rentenversicherung sehr gut gebrauchen. Auch die Politik ist gefordert die Diskussionen um Equal Pay einzustellen und sofort zu handeln. Letztlich hatte ja die Arbeitsministerin auch die Gewerkschaften und die Arbeitgeber in die Pflicht genommen und für den gleichen Lohn für gleiche Arbeit eine Regelung gefordert. Leider dauern die Verfahren an unseren Gerichten viel zu lange und man muss befürchten, dass die endgültigen Urteile in ferner Zukunft liegen. Vielleicht muss der Dienstherr die Richter und Angestellten in der Justiz mal zu freiwilligen Überstunden auffordern. Mit "Dienst nach Vorschrift" dauert das einfach alles zu lange. Für das ausgesprochen gute Gehalt, die Sicherheit im öffentlichen Dienst und für die Überversorgung im Alter darf man ruhig etwas mehr tun!

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Freitag, 23. Dezember 2011

Arbeitnehmereinkommen werden wahrscheinlich 2011 real fallen!


Die Arbeitnehmer in Deutschland haben unter der Berücksichtigung der Inflationsrate im dritten Quartal 2011 weniger Geld in der Tasche. N24 berichtete, dass das Statistische Bundesamt in Wiesbaden ermittelt hatte, dass sich die Erhöhung der Reallöhne im dritten Quartal bei einem Vergleich mit dem gleichen Zeitraum im Jahr 2010 nur noch um 0,6 Prozent erhöht hatten. Nominal hatten sich im laufenden Jahr die Löhne zwar um 3% erhöht, aber die Inflationsrate war bisher 2,5%. Das ist der geringste preisbereinigte Anstieg des Bruttomonatsverdienstes, den es seit Ende 2009 gab. Tendenziell ist dazu zu sagen, dass sich die Inflationsrate zuvor bereits in acht Quartalen erhöht hat und der Anstieg der Nominallöhne zu den zwei vorigen Quartalen verringert hat. Bei einer Fortsetzung dieses Trends ist davon auszugehen, dass die Arbeitnehmer in diesem Jahr mit einem Reallohnverlust rechnen müssen.

Danke für den Einkommensverlust an die Gewerkschaften!

Früher war es so, dass man davon ausging, dass die Gewerkschaften zunächst für den Inflationsausgleich gesorgt haben und zusätzlich eine kleine Einkommenssteigerung bei den Tarifverhandlungen erreicht wurde. Diese Zeiten scheinen vorbei zu sein! Das ist umso bedauerlicher, dass es seit der Euro-Einführung 2002 jährlich nur eine jährlich durchschnittliche Inflationsrate von 1,6% gegeben hat; in den letzten 10 Jahren der D-Mark waren das immerhin 2,2%. Wofür bezahlen noch immer so viele Arbeitnehmer brav Gewerkschaftsbeiträge, wenn es die Gewerkschaften kaum noch schaffen die Inflationsrate auszugleichen? 

Durchschnittszahlen der Einkommen lügen!

Man sagt, dass eine Statistik nur der lesen kann, der sie selbst gefälscht hat. Ganz so ist das vielleicht nicht immer, aber Durchschnittszahlen zeigen nie die ganze Wahrheit. Ein Vollzeitarbeitnehmer verdiente in Deutschland im dritten Quartal 2011 durchschnittlich ohne Anrechnung von Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, brutto 3.322 Euro pro Monat. An dieser Zahl erkennt man wie unrealistisch Durchschnittswerte sind. Vorstände sind auch Arbeitnehmer, wie auch viele angestellte Geschäftsführer, Prokuristen usw. usw.  Bei steigenden Zahlen in der Zeitarbeit ist es schon erstaunlich, dass demnach ein "Durchschnittsverdiener" bei einer 40-Stunden-Woche 19,17 Euro pro Stunde verdient. Wie unsinnig ist denn da die Forderung der SPD und der Gewerkschaften nach einem flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro? Selbst die 10 Euro pro Stunde, die von den Linken gefordert werden, hören sich noch harmlos an, sind aber auf jeden Fall eine realistische Mindestforderung, die die Gewerkschaften unbedingt übernehmen sollten. Ein Mindestlohn von 10 Euro sollte bei allen Tarifverhandlung ganz oben stehen und bis zum Streik durchgesetzt werden!

Wenn da keiner ernsthaft gegensteuert, geht die Schere zwischen arm und reich in Deutschland immer weiter auf!

Wer nach diesen Zahlen Schnappatmung bekommt und Mentalhilfe braucht, findet hier die geeigneten Downloads:

 

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