Dienstag, 27. Dezember 2011

Zeitarbeitsunternehmen missbrauchen den Rechtsstaat!

Ein ungenaues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) lässt offensichtlich den Zeitarbeitsunternehmern viele Interpretationsmöglichkeiten offen, um die Nachzahlungen die im Hinblick auf die Tarifunfähigkeit der CGZP-Gewerkschaften mindestens hinauszuschieben oder sogar teilweise oder ganz zu verhindern. Die Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) laufen derzeit und die betroffenen Zeitarbeitsfirmen tricksen mit allen Mitteln herum, um die Ermittlung der Beträge für die Nachzahlungen zu torpedieren. Leider ist das BAG-Urteil nur höchst unzureichend, wie es schein, denn es gibt einige Ansatzpunkte, wie man durch Einsprüche die Verfahren mindestens in die Länge ziehen kann. Grundsätzlich schein unklar zu sein, ob das Jahr 2006 verjährt ist oder die BAG-Entscheidung gar nicht rückwirkend anwendbar ist. Auch scheint das Urteil darüber keinen Aufschluss zu geben, ob in der Zwischenzeit ergangene Beitragsbescheide gültig bleiben und aus diesem Grund keine Nachforderung ergehen kann.

Zeitarbeitsfirmen sollen Totalverweigerung betreiben!

Aus Lobbykreisen für die Zeitarbeit gibt es Stellungnahmen, die zu Totalverweigerung bei Anforderungen der DRV-Prüfer raten. Eine Zusammenarbeit wird zwar als sinnvoll angesehen, um Säumniszuschlägen zu entgehen und vielleicht mit den Prüfern eine Höchstgrenze für die Nachzahlung auszukungeln, aber letztlich verspricht man sich von einer Zusammenarbeitsverweigerung mehr. Erst die Prüfer rechnen lassen und wenn das Ergebnis nicht angenehm ist, selbst noch einmal rechnen. Zur eigenen Prüfung der Beitragserhebung besteht bis zu endgültigen Urteilen keine Rechtspflicht. Aus diesem Grund ist man der Meinung, dass die Verweigerung Zeit bringt und eventuell sogar eine Nachzahlung bis zu den ausstehenden Gerichtsentscheiden hinausgezögert werden kann.

Einspruchsargumente bei ergangenen Nachzahlungsbescheiden!

Das ungenaue BAG-Urteil lässt offensichtliche folgende Einspruchsmöglichkeiten zu: 

  • Eingeforderte Beträge für 2006 trotz möglicher Verjährung.
  •  Keine saubere Ermittlung der Lohndifferenzen zwischen CGZP-Tarif und Stammbelegschaft wegen unterschiedlicher Betriebsgröße, bestimmter Berufsgruppen oder regionalen Unterschieden.
  • Ob das BAG-Urteil rückwirkend anwendbar ist, steht noch nicht fest.
  • Rechtskräftige Beitragsbescheide in der Zwischenzeit.
Die Deutsche Rentenversicherung DRV Bund interessieren diese Argumente bei der Ermittlung der Nachzahlungsbeiträge zunächst nicht, aber die Zeitarbeitsfirmen gehen davon aus, dass die Sozialgerichte hier und da die Beitragsbescheide korrigieren werden. Zu den o.g. Argumenten gibt es noch weitere Ausnahmetatbestände, die zur Schonung der Zeitarbeitsfirmen führen, wie beispielsweise für Zeitarbeiter, die nach einer Arbeitslosigkeit  in den ersten sechs Wochen keinen Anspruch auf Equal Pay haben oder für Arbeitnehmer, die in Branchen ausgeliehen wurden, in denen ein Mindestlohn existiert.

Gerichte und Politik sind gefordert schnell zu handeln!

Hier sind nicht nur die Gerichte gefordert, die Auslegungsmöglichkeiten des BAG-Urteils schnellstens aus der Welt zu schaffen und für Klarheit zu sorgen. Wer Fehler macht, muss dafür Sorge tragen, dass diese Fehler schnellstens behoben werden und nicht am Ende die Leiharbeiter die Suppe auslöffeln müssen. Außerdem geht dieses Urteil alle Arbeitnehmer und Steuerzahler an, denn das Geld können die Krankenkassen und die Rentenversicherung sehr gut gebrauchen. Auch die Politik ist gefordert die Diskussionen um Equal Pay einzustellen und sofort zu handeln. Letztlich hatte ja die Arbeitsministerin auch die Gewerkschaften und die Arbeitgeber in die Pflicht genommen und für den gleichen Lohn für gleiche Arbeit eine Regelung gefordert. Leider dauern die Verfahren an unseren Gerichten viel zu lange und man muss befürchten, dass die endgültigen Urteile in ferner Zukunft liegen. Vielleicht muss der Dienstherr die Richter und Angestellten in der Justiz mal zu freiwilligen Überstunden auffordern. Mit "Dienst nach Vorschrift" dauert das einfach alles zu lange. Für das ausgesprochen gute Gehalt, die Sicherheit im öffentlichen Dienst und für die Überversorgung im Alter darf man ruhig etwas mehr tun!

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