Dienstag, 31. Mai 2011

Die Diskussionen um die CGZP jetzt beenden!

Das Arbeitsgericht Berlin hat am 30.05.2011 unter dem Aktenzeichen  ArbG Berlin 30.5.2011, 29 BV 13947/10 jetzt noch einmal deutlich gemacht, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service (CGZP) auch in der Vergangenheit nicht tariffähig war. Die CGZP hatte zusammen mit den angeschlossenen Zeitarbeitsfirmen versucht, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 als nur für die Zukunft geltend zu argumentieren. Das Berliner Gericht hat mit der gestrigen Entscheidung jetzt der Diskussion ein Ende gemacht. Alle Arbeitsverträge, die auf Grundlage der CGZP-Tarifvereinbarungen mit Datum vom 29.11.2004, 19.6.2006 und 09.07.2008 geschlossen wurden, sind damit betroffen.

Wer noch nicht sein Geld eingeklagt hat, sollte das jetzt dringend tun! Nach Meinung von Rechtswissenschaftlern ist damit nicht nur der Tariflohn der Stammbelegschaft für die Bezahlung der Leiharbeiter nachzufordern, sondern auch andere Zusatzleistungen, wie etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zulagen zur Altersversorgung usw., weil das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bei der Beschäftigung von Leiharbeitern von den  "gleichen Bedingungen" der Stammbelegschaft spricht.

Wer jetzt sein Geld nicht einfordert, ist selber schuld!
Die Renten Million Kampagne

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