Donnerstag, 9. Dezember 2010

Vor deutschen Gerichten und auf hoher See …….

Erst die gute Nachricht: Dumpinglöhne sind eine Straftat – keine Ordnungswidrigkeit!

Dann die schlechte Nachricht: Der Unternehmer, der ca. 1,79 EURO pro Stunde gezahlt hat, bekommt für seine Straftat nur 1000,00 EURO Strafe!

Das Oberlandesgericht Naumburg hat das Urteil des Landgerichts Magdeburg bestätigt, das einen 57-jährigen Unternehmer zu 1.000,00 EURO Strafe verurteilt hat, weil er Reinigungskräften, die im Monat zwei Wochen Zwölf-Stunden-Schichten gearbeitet hatten, einen Lohn zwischen 60 und 170 EURO gezahlt hatte. Das entspricht einem durchschnittlichen Stundenlohn von 1,79 EURO. Für die Reinigungsbrache gilt ein Mindestlohn von 7,68 EURO, der den Arbeitnehmern für die geleisteten Stunden einen Lohn von 1.290,00 EURO eingebracht hätte. Allein der Schaden, der aus den zu gering bezahlten Sozialversicherungsbeträgen entstanden ist, beläuft sich auf 69.000,00 EURO!!!

Was sind das für Gesetze?

Jeden Autofahrer zocken unsere „Ordnungshüter“ bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen, bei Überholverbot und zu dichtem Auffahren auf der Autobahn mit größeren Beträgen ab und jemand, der sich so schweinisch verhält, wie dieser Unternehmer, bekommt für seine Ausbeuterei mal gerade 1.000,00 EURO Strafe wegen der nicht ausgezahlten und veruntreuten Löhne!

Diesen (zum Glück) jetzt wenigstens vorbestraften Unternehmer darf man nicht Unternehmer nennen, sondern Sklaventreiber und Ausbeuter!

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