Samstag, 18. Dezember 2010

CGZP-Urteil: Formularservice des DGB

Für die Betroffenen Zeitarbeitnehmer, die in der Folge des BAG-Urteils zur Tarifunfähigkeit der CGZP Nachforderungen stellen können, hat der DGB auf seiner Homepage einige Merkblätter und Formulare zum Download angeboten. Hier die Seite des DGB:


Auf dieser Seite findet man:

Merkblätter und Musterformulare

1. Merkblatt: Nachforderung der Lohndifferenz
2. Muster: Geltendmachung gleicher Vergütung
3. Muster: Entgeltberechnung bei Equal-Pay
4. Muster: Auskunftsverlangen nach § 13 AÜG
5. Merkblatt: Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen
6. Muster: Antrag auf rückwirkenden Beitragseinzug von Sozialversicherungsbeiträgen 

Alle Leiharbeiter, deren Zeitarbeitsfirmen einen Tarifvertrag mit der durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts als tarifunfähig erklärten Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) geschlossen hatten, sollten diesen Service des DGB nutzen und sich die entsprechenden Formulare dort herunterladen.  Die CGZP ist nach Aussage des DGB jahrelang für die Niedriglohnstandards in der Zeitarbeit verantwortlich gewesen.

Alle Zeitarbeiter, die eine Lohn-Nachforderung stellen können, sollten das auf jeden Fall schnellstens tun. Die Angst der Leiharbeiter vor dem Verlust des Zeitarbeitsplatzes darf niemanden davon abhalten seine berechtigten Forderungen einzuklagen! In der heutigen Konjunkturlage wird bestimmt jeder Leiharbeiter schnell eine neue Beschäftigung finden und die wird aller Wahrscheinlichkeit besser bezahlt, als der möglicherweise verloren gegangene Zeitarbeitsplatz bei einer Zeitarbeitsfirma, die einen Tarifvertrag mit der CGZP hatte. Selbst wenn die betroffenen Zeitarbeitsfirmen durch die Nachforderungen der Sozialkassen in die Pleite getrieben werden, können die Nachforderungen erfreulicherweise bei den Kundenfirmen durchgesetzt werden. Hoffentlich werden viele, die sich die Taschen auf Kosten der Leiharbeiter über Jahre gefüllt haben, jetzt richtig zur Kasse gebeten! Auch die eine oder andere Insolvenz darf man dabei „billigend in Kauf nehmen“, denn dadurch wird sicherlich eine wünschenswerte und notwendige Bereinigung in der Zeitarbeitsbranche stattfinden.

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