Mittwoch, 1. Dezember 2010

CGZP-Urteil wird am 14. Dezember erwartet.


Wenn das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 14. Dezember sich den Urteilen der Vorinstanzen anschließt, könnte es für einige Zeitarbeitsfirmen teuer werden. In dem Verfahren geht es darum, ob die Zeitarbeitsverträge des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) in den Jahren 2006 bis 2009 gültig waren, oder nicht. Falls nicht, wären von den betroffenen Firmen in dieser Zeit zu geringe Löhne und Sozialabgaben gezahlt worden. Das Verfahren muss jetzt Klarheit bringen, denn ohne einen Richterspruch würden die ersten Ansprüche der Sozialversicherung schon Ende 2010 verfallen, weil die Beiträge für höchstens vier Jahre nachgefordert werden können.

Das könnte für einige Zeitarbeitsfirmen teuer werden!

Seit 2008 läuft dieser Rechtsstreit, in dem es darum geht, ob die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) für die Einzelgewerkschaften verhandeln durfte oder nicht. Es war seinerzeit zu einem Tarifabschluss zwischen Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und der CGZP zu einem Tarifabschluss gekommen, der weit unter den Löhnen der Stammbelegschaft lag. 

Die Sozialkassen müssen ihre Forderungen bei den betreffenden Firmen bis zum Jahresende geltend machen, damit die Beiträge nicht verfallen. Da von diesem Vorgang Tausende Zeitarbeiter betroffen sind, geht es für die Zeitarbeitsbranche dabei um Millionenbeträge. Sollten sich die Beträge bei einzelnen Zeitarbeitsfirmen nicht mehr eintreiben lassen, haften zum Glück sogar die Kundenbetriebe der Zeitarbeitsunternehmen für die nachzuzahlenden Sozialabgaben. Falls das BAG den Tarifabschluss für ungültig erklärt, sollte jeder Zeitarbeitnehmer, der von 2006 - 2009 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt war, die nach diesem Tarifabschluss  gezahlt hat, bei der IG-Metall nachfragen, ob es eine Chance gibt, auch den zu wenig gezahlten Lohn nachträglich zu bekommen.

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