Mittwoch, 15. Dezember 2010

Veröffentlichung des Bundesarbeitsministeriums

"Zeitarbeit vor Missbrauch schützen"

Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz enthält die sogenannte Drehtürklausel. Sie verhindert, dass Stammbeschäftigte entlassen und unmittelbar oder nach kurzer Zeit als Zeitarbeitskräfte wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingesetzt werden können. Der Gesetzentwurf setzt zudem Regelungen der Europäischen Richtlinie über Leiharbeit (2008/104/EG) ins nationale Recht um.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen:

"Die Zeitarbeit hat die deutsche Wirtschaft flexibler und unseren Arbeitsmarkt stärker gemacht. Die Erfahrung zeigt: Im Aufschwung steigt zuerst die Zahl der Zeitarbeiter. Das ist gerade für viele Geringqualifizierte eine Brücke in Beschäftigung, wenn Arbeitgeber Personal brauchen, um Auftragsspitzen abzufangen. Wenn wir diese wichtige Funktion der Zeitarbeit erhalten wollen, müssen die Arbeitsbedingungen fair und gerecht sein. 

Wir wollen keine Drehtürmodelle, bei denen Stammbelegschaften systematisch durch Leiharbeiter ersetzt werden. Und wir wollen keine Benachteiligung von Beschäftigten, nur weil sie Zeitarbeiter sind.
 
Mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes schieben wir dem Missbrauch der Leiharbeit einen Riegel vor. In einem weiteren Schritt müssen wir die deutsche Zeitarbeit immun machen gegen tarifliche Niedriglöhne zu drei oder vier Euro, die ab Mai 2011 aus europäischen Nachbarländern zu uns importiert werden könnten. 

Deswegen möchte ich rechtzeitig eine Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz definieren, die dann alle Arbeitnehmer der Branche vor Dumpinglöhnen schützt. Die Gespräche dazu sind noch nicht abgeschlossen."

Neben der Drehtürklausel enthält das Gesetz in Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie zum Beispiel folgende Regelungen:
  • Die Erlaubnispflicht der Arbeitnehmerüberlassung knüpft nicht mehr an die Gewerbsmäßigkeit an. Erfasst sind künftig alle Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit betreiben. Zugleich wird ein Ausnahmetatbestand für die nur gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung geschaffen.
  • Zeitarbeitskräfte erhalten bessere Rechte im Einsatzunternehmen: Entleiher haben Zeitarbeitskräfte künftig über freie Stellen zu informieren. Zudem soll das Entleihunternehmen den Zeitarbeitskräften den Zugang zu Gemeinschaftsdiensten und ‑einrichtungen, wie beispielsweise zum Betriebskindergarten oder zur Kantine ermöglichen.
  • eine Klarstellung, dass Überlassungen grundsätzlich vorübergehend erfolgen

Kommentar:

Die CDU-CSU hat es bisher versäumt, auf den FDP-SPD-Zug aufzuspringen und endlich den „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ (ohne Aushebelung durch Tarifverträge mit irgendwelchen Gewerkschaften) in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu schreiben. Auf jeden Fall ist das Thema jetzt überall auf der Tagesordnung und es bleibt zu hoffen, dass die FDP jetzt nicht einknickt und sich den Mindestlohn aufdrücken lässt, der dann maximal bei 7,50 - 8,50 EURO liegen wird! 

Wenn die SPD den „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ will und die FDP entsprechend ihrer Pressemittelung grundsätzlich für „equal pay“ ist, dann müssen nur noch die Grünen und die Linke mitstimmen!

1 Kommentar:

  1. Das neue Gesetz ist vollkommen unzureichend, ja geht sogar nach hinten los, denn es verschärft die so schon sklavenhaltermäßigen Bedingungen der Zeitarbeiter! Unser Unternehmen hat bereits angekündigt, das alle befristet eingestellten Kräfte nach dem Einsatz für 6 Monate (auch rückwirkend bis 12/2010) in die Arbeitslosigkeit gehen müssen, um dann nach den 6 Monaten vielleicht doch wieder zu den skandalösen Löhnen und Bedingungen bei der Zeitarbeitsfirma anfangen zu "dürfen". Ich denke nicht, das irgend ein Unternehmen der Zeitarbeitsfirma so viel zahlen wird, das die ihren Leasingkräften den gleichen Lohn zahlen werden, wie ihn Stammmitarbeiter bekommen. Da die Zeitarbeitsfirma ca. 60 % der vom Entleiher gezahlten Beträge einbehält, müsste jeder Entleiher pro Arbeitsstunde erheblich mehr zahlen, als seinen Stammbeschäftigten. Dass das in Deutschland nicht passieren wird, ist nur zu logisch! In meinen Augen und nach meiner Erfahrung ist das "Instrument" Leiharbeit in Deutschland eh nur ein einziger Mißbrauch! Wie kann es sonst sein, das einige Unternehmen Leasingkräfte über mehrere Jahre als Lohnsklaven missbrauchen. Leiharbeit dürfte nur für Auftragsspitzen bis maximal 6 Monate Anwendung finden, danach muss ein Einstellungszwang greifen. Aber da man unseren vom Staat verwöhnten Unternehmen sowas nicht aufzwingen kann, hätte das auch wieder nur zur Folge, das das Heer der Leiharbeiter sich in einem ständigen Kreislauf befindet und nach 6 Monaten weiter gereicht wird. Ergo, Leiharbeit gehört verboten oder zwingend an gleiche Löhne gekoppelt und nicht die aktuelle Praxis, das Unternehmen Lohnsklaven hält und zugleich Arbeiter Erster Klasse, die für einige Wochen weniger Arbeitszeit pro Jahr(kürzere tägliche Arbeitszeit und mehr Urlaub) 160% Gehalt bekommen.
    Aber das passt alles in das Bild unserer nur auf die Unternehmen orientierten Regierung!
    Nur nichts wirklich die Arbeitnehmer entlastendes beschließen! Wen man als Leiharbeiter auf keinen Fall wählen sollte?
    Siehe oben!!!

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