Freitag, 17. Dezember 2010

Sind DGB-Tarifverträge auch unzulässig?

Die Tageszeitung „junge Welt“ veröffentlichte ein Interview mit dem Bremer Professor Wolfgang Däubler, der sich zum Thema Lohndumping, Zeitarbeit und insbesondere zum CGZP-Urteil und seinen Folgen äußerte. Däubert begrüßte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu den Tarifverträgen für die Zeitarbeit und sagte zu den möglicherweise bevorstehenden Insolvenzen, dass ein Geschäftsmodell, welches nur auf Lohndumping basiert, keine Existenzberechtigung hat. Er bestätigte noch einmal, dass bei Insolvenzen im Bereich der Zeitarbeitsfirmen alle Forderungen an die ausleihenden Unternehmen durchgereicht werden und diese für Nachzahlungen an die Leiharbeiter und an die Sozialkassen in die Haftung genommen werden können.

Sehr interessant ist die Meinung des Arbeitsrechtlers zum Thema DGB-Tarifverträge. Auf die Frage, ob die vom DGB und seinen Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge für die Zeitarbeit mit Mindeststundenlöhnen von 7,01 und 7,50 EURO im Osten und 7,89 und 8,19 im Westen jetzt ein Problem darstellen, antwortete Däubler in Richtung des DGB sehr kritisch. 

Der Professor stellte klar, dass er sich bereits 2004 sehr kritisch zu den Niedriglohntarifen des DGB geäußert hatte und der Meinung war und ist, dass der DGB sich zu den Abschlüssen zu Dumpinglöhnen nicht hätte bereiterklären dürfen. Es hätte nur die CGZP-Dumping-Tarife gegeben und der Grundsatz des Gesetzes nach „gleichem Lohn für gleiche Arbeit“ wäre sonst erhalten geblieben. Die Tarifunfähigkeit der CGZP hätte man eben schon 2004 feststellen lassen können. 

Däubler vertritt die Meinung, dass auch die DGB-Tarifverträge angreifbar wären, weil sie bis zu 40% unter den Löhnen der Stammbelegschaft liegen und der Grundsatz „equal pay“, der im Gesetz verankert ist, damit unverhältnismäßig verlassen wird. Dies gilt auch, wegen der nicht vorhandenen Unterscheidungen der Löhne zwischen den verschiedenen Einsatzbetrieben. Die großen Unterschiede von bis zu 40% zu den Löhnen der Stammbelegschaften überschreiten nach Däublers Meinung den Rahmen, den der Gesetzgeber mit der Möglichkeit von Tarifabschlüssen für die Zeitarbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeräumt hatte.

Jetzt stellte sich nur die Frage, wer gegen die DGB-Tarifverträge klagt?

Die SPD ist so sehr mit den Funktionären des DGB durchsetzt, dass für eine solche Klage gegen seinen „Verbündeten“ bestimmt keiner den Mut hat – oder?

Selbst bei der Partei Die Linke, die auch in Teilen aus Gewerkschaftsmitgliedern besteht, habe ich große Zweifel. Wenn die Linke es mit den Zeitarbeitern ehrlich meint und etwas gegen das Lohndumping der Zeitarbeitsfirmen unternehmen will, dann soll der ehemalige Gewerkschaftsfunktionär Klaus Ernst jetzt mal „ernst machen“ und gegen die DGB-Tarifverträge für die Zeitarbeit eine Klage einreichen. Die Linke kann sich ja mit Professor Däubler zusammensetzen!

2 Kommentare:

  1. Zeitarbeit ist ,war und wird immer Scheiße sein denn es ist ein Betrug an den Gleichstellungs-§-
    Leider hat jedes System seine Fehler ,so auch der Kapitalismus .Aber aus Fehlern könnte mann doch auch einmal Lernen ,oder ?

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  2. ich teile deine Meinung wegen der zeitarbeit:da ich selbst erfahrung gemacht habe wie sie mitarbeiter ausnutzen. Die nehmen so viel geld für jeden mitarbeiter aber uns speise sie mit hungerslohn ab. ich hoffe das was ändert tut,aber ehrlich ich glaube das nicht. Die kriegen doch nie den hals voll.

    Meine Meinung : Die sollen wenigstens 9bis 9,50 euro zahlen

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