Dienstag, 7. Juni 2011

CGZP: Berechnung der Nachzahlungen!

Für die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge akzeptieren die Sozialversicherungsträger verschiedene Modelle der Berechnung. Die Haufe-Online-Redaktion berichtet ausführlich darüber.

Die Sozialversicherungsträger setzen den Anspruch der Leiharbeiter auf Equal Pay nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts über die Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) durch, auch wenn der einzelne Zeitarbeiter nicht auf die Zahlung des Differenzbetrages geklagt hat. Damit kommen auf die Zeitarbeitsfirmen in jedem Fall erhebliche Nachzahlungen zu. 

Die Berechnungsmodelle sind:
1.       Die Berechnung durch Vergleiche mit den Stammarbeitnehmern im Entleihbetrieb.
2.       Falls sich die Ansprüche nur mit einem erheblichen Aufwand klären lassen, wird auch eine Stichprobe als vereinfachtes Berechnungsmodell anerkannt.

Wen das Thema im Detail interessiert, findet den gesamten Artikel unter:

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