Sonntag, 28. November 2010

Wer kennt die Tarife in der Zeitarbeit?

Wenn man sich mal einige Tarifabschlüsse in der Zeitarbeit anschaut, sieht das ab Tarifgruppe 5 doch gar nicht so schlecht aus…Eigentlich brauchte man nur dafür zu sorgen, dass die Tarifgruppen 1 – 4 abgeschafft werden! Die Tarife* wurden mit dem DGB bereits bis ins Jahr 2012 in vier Schritten vereinbart. Für den Bereich West in Lohngruppe 1 von 7,60 EURO bis 8,19 EURO ab 01.11.2012 und im Osten von 6,65 EURO bis 7,50 EURO ab 01.11.2012.

Ab 01.07.2010 gelten folgende Tarife.
AMP       = Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.
BZA        = Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.
iGZ          = Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen


AMP Ost
AMP West
BZA Ost
BZA West
iGZ Ost
iGZ West
Tarifgruppe 1
6,40
7,60
6,65
7,60
6,65
7,60
Tarifgruppe 2
7,06
8,22
7,15
8,22
7,15
8,22
Tarifgruppe 3
7,43
8,91
8,35
9,60
8,05
9,25
Tarifgruppe 4
8,47
9,56
8,84
10,16
8,84
10,16
Tarifgruppe 5
9,41
11,43
9,98
11,48
9,98
11,48
Tarifgruppe 6
10,17
12,90
11,22
12,90
11,22
12,90
Tarifgruppe 7
11,10
15,07
13,10
15,07
13,10
15,07
Tarifgruppe 8
12,23
16,20
14,09
16,20
14,09
16,20
Tarifgruppe 9
13,26
17,11
14,88
17,11
15,12
17,38

Erhöhungen sind vereinbart für den 01.05.2011, den 01.11.2011 und den 01.11.2012
Wer kennt die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Gruppen? 
Wer bekommt Gruppe 4, 5 oder 8 und 9? 

PS. ohne Gewähr für Tippfehler *BZG

9 Kommentare:

  1. Wenn man die Gruppen 1-4 abschafft, bitte ich zu bedenken das dann keiner mehr ne Lehre macht. Ich kann dann meine Ausbildungen permanent abbrechen und verdiene dann trotzdem genauso viel wie ein Facharbeiter. Das ist Mini Max Prinzip und das funktioniert leider auf unserem Planeten nicht...

    R.T.


    Aus dem iGZ Tarifwerk:

    Eingruppierungsgrundsätze
    2.1. Der Arbeitnehmer wird zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
    entsprechend der arbeitsvertraglich geregelten Beschäftigung in die jeweilige
    Entgeltgruppe eingruppiert (Stammentgeltgruppe). Für die Eingruppierung ist
    die tatsächlich notwendige Qualifikation für die im Kundeneinsatz ausgeübte
    Tätigkeit maßgeblich.
    Die in § 3 aufgeführten Entgeltgruppen gelten ab dem 01. Juli 2010.
    2.2. Werden dem Arbeitnehmer zeitweise Arbeiten übertragen, die einer
    höheren Entgeltgruppe entsprechen, werden diese durch eine Zulage für die
    entsprechende Dauer der Tätigkeit abgegolten. Während der Zeit, die der
    Arbeitnehmer nicht bei einem Entleiher eingesetzt ist, erhält er die Vergütung
    gemäß Stammentgeltgruppe.
    2.3. Übt der Arbeitnehmer vorübergehend auf Veranlassung des Arbeitgebers
    bis zu 6 Wochen (vgl. Protokollnotiz Nr. 5, künftig PN) eine geringwertigere
    Tätigkeit aus, so hat er Anspruch auf die Bezahlung in seiner Stammentgeltgruppe.
    Wird dem Arbeitnehmer innerhalb dieses Zeitraumes eine Tätigkeit
    angeboten, die seiner Stammentgeltgruppe entspricht und lehnt er diese ab,
    wird nach 6 Wochen die Entlohnung der tatsächlich ausgeführten Tätigkeit
    angepasst. Wird dem Arbeitnehmer eine solche Tätigkeit nicht angeboten,
    bleibt es bei der Entlohnung in der Stammentgeltgruppe.
    Wird der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum als 6 Wochen den
    Anforderungen seiner Stammentgeltgruppe nicht gerecht, so kann auf Verlangen
    des Arbeitgebers eine neue Eingruppierung erfolgen.
    Entgeltgruppen
    Entgeltgruppe 1:
    Tätigkeiten, die keine Anlernzeit erfordern oder Tätigkeiten, die eine kurze
    Anlernzeit erfordern.
    Entgeltgruppe 2:
    Ausführung von einfachen Tätigkeiten mit wechselnden Problemstellungen,
    die eine Einarbeitung erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung
    und fachspezifische Kenntnisse oder eine fachspezifische Qualifikation mit
    Berufserfahrung erforderlich sind.
    Entgeltgruppe 3:
    Ausführung von Tätigkeiten, für die im Regelfall eine abgeschlossene Berufsausbildung
    oder eine fachspezifische Qualifikation und mehrjährige aktuelle
    Berufserfahrung erforderlich sind.
    Entgeltgruppe 4:
    Ausführung von Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich
    sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt
    werden und die eine mehrjährige Berufserfahrung voraussetzen.
    Entgeltgruppe 5:
    Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene,
    mindestens dreijährige Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Arbeitskenntnisse
    und Fertigkeiten und mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie Spezialkenntnisse erforderlich sind, die durch eine Zusatzausbildung
    vermittelt werden.
    Entgeltgruppe 6:
    Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene, mindestens
    dreijährige Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Arbeitskenntnisse
    und Fertigkeiten sowie zusätzliche spezielle Qualifikationsmaßnahmen
    wie Meister- oder Technikerausbildung erforderlich sind.
    Entgeltgruppe 7:
    Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die eine Meister-, Techniker- oder
    Fachschulausbildung erforderlich ist, bei denen die Arbeitnehmer Verantwortung
    für Personal und Sachwerte zu tragen haben oder selbstständig komplexe
    Aufgabenstellungen bewältigen müssen.
    Entgeltgruppe 8:
    Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium
    erforderlich ist, bei denen selbstständig komplexe Aufgabenstellungen
    zu bewältigen sind.
    Entgeltgruppe 9:
    Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes
    Fachhochschulstudium mit mehrjähriger Berufserfahrung oder ein Hochschulstudium
    erforderlich ist.

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  3. Das hast Du leider falsch verstanden. Für die Qualifikation der heutigen Gruppe 1 der Zeitarbeit bekommen die Leiharbeiter den Stundenlohn der Gruppe 5 und die unten gestrichenen 4 Eingruppierungen werden als Lohngruppe 10 - 13 oben ergänzt. Mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium muss ja auch normalerweise kein Mensch für 17,00 EURO pro Stunde arbeiten, das wäre ein Bruttogehalt von etwa 2.500,00 EURO. Es ist also nach oben noch reichlich Luft vorhanden, wenn man an das Ziel "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" denkt!

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  4. Cool, bist Du der, der bei Domain angerufen hat :)?

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  5. Das sind auch Eingangsstufen....
    Für 16€ geht kein Ing arbeiten... Tue ich auch nicht!
    Glaube nicht das ich was falsch verstanden habe.... Ein Facharbeiter liegt bei ca. 12-14€. Das ist nicht weit weg vom Gehalt eines Gesellen im Handwerk. Da habe ich auch schon weniger gesehn. Kommt natürlich auch drauf an wie er sich verkauft. Deinen Vorschlag halte ich für illusorisch. In der Eingangsstufe 1 sind Menschen die nichts gelehrnt haben und nur einfache Tätigkeiten vollrichten. Nochmal, man kann nicht die Leute nehmen die in der Automotivbranche 15€ Stundenlohn haben und seit 20 Jahren eine Unterlegscheibe auf eine Stange oder sowas stecken. Die sind kein Maßstab. Das was z.B. ein Elektroinstallateur im Handwerk bekommt, das ist der Maßstab und da sind wir nicht weit weg! Ich kenne Leute die sitzen in der Chemie in der Meßwarte und bekommen 4000 € + Zulagen. Das hätte ich auch gerne, klar. Nur stell Dir mal vor wenn du in eine Werkstatt fährst und die Inspektion kostet nich 200€ sonder 800€. Da möchte ich mal hören was dann los ist. Also wir sollten die Kirche im Dorf lassen und Äpfel mit Äpfel vergleichen...
    R.T.

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  6. nein der bei domian angerufen hat bin ich lieben gruß daniel

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  7. Hallo R.T.!
    Ich glaube, Du willst es nicht verstehen. Es geht darum, dass man von seinem Einkommen leben können muss und da sind nun einmal 7.60 EURO in der Stunde keine Basis. Warum soll die Gesellschaft über ALG 2 einen Aufstockungsbetrag zahlen, damit sich die Inhaber der Unternehmen, die Zeitarbeitsirmen beschäftigen und die Inhaber der Zeitarbeitsfirmen selbst das fünfte Mietshaus, die dritte Ferienvilla, das neue Boot und den Ferrari für die 20 Jahre jüngere Frau zum Geburtstag kaufen können? Wenn die ungelernten Leiharbeiter in Zeitarbeitsfirmen etwa 10 bis 12 EURO in der Stunde bekommen und die Arbeitsbedingungen o.k. sind, dass sieht das schon anders aus. Ich denke, dass 1.500 bis 1.800 EURO brutto für die untersten Lohngruppen mindestens dabei herauskommen müssten! Deswegen: die ersten 4 Lohngruppen weg und die ungelernten Arbeiter beginnen mit der Lohngruppe 5. Ganz einfach und fair!

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  8. es sind nicht, wie immer behauptet wird, nur Menschen ohne Ausbildung in den untersten Lohngruppen, genannt "gewerbliche Hilfskräfte" vertreten. Als Grund- und Hauptschullehrerin, welche in ihrem Beruf keine Anstellung findet, bin ich z.B. ebenfalls gezwungen, auf diesem untersten Level einen Job anzunehmen.

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  9. Armes deutschland an Alle Facharbeiter mit geringem verdienst wandert aus Wozu noch eine Ausbildung machen ? um 100 € mehr in der Tasche zu haben .

    Wenn Leute die was gelernt haben nicht mehr arbeiten gehen dann versteh ich das.

    Denn Schließlich bekommt mann als Harz 4 empfänger mehr geld als wenn mann Arbeiten geht.

    Ich spreche aus erfahrung worauf ich nicht stolz sein kann. oder was meint ihr was mann machen könnte um als Facharbeiter einen vernünftig bezahlten job zu bekommen ?

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