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Samstag, 16. Juni 2012

Frau von der Leyen lässt antworten!


Nach zwei Rückfragen per Email auf meine Anfrage an das Bundesarbeitsministerium vom 5. April 2012, hat man es jetzt endlich geschafft, mir eine Antwort zukommen zu lassen. Die Leute scheinen ja völlig überlastet zu sein...Mit einem Brief vom 8. Juni 2012 hat mir ein Mitarbeiter aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales auf meine Mailanfrage geantwortet.

Tarifverhandlung BAP + iGZ für die Zeitarbeit mit der IG Metall!

Über die Tarifeinigung vom 22.5.2012 zwischen den Zeitarbeitgebern und der Industriegewerkschaft Metall für das Metall- und Elektrogewerbe hatte ich bereits berichtet. Es handelt sich um Entgeltzuschläge auf die Stundenlöhne in der Zeitarbeit nach einer bestimmten Einsatzdauer in einem Entleihbetrieb.

·         Nach der sechste vollendeten Woche                  15%
·         Nach dem dritten vollendeten Monat                  20%
·         Nach dem fünften vollendeten Monat                  30%
·         Nach dem siebten vollendeten Monat                  45%
·         Nach dem neunten vollendeten Monat                 50%

Das war so nicht angekündigt - Frau von der Leyen!

Die Tarifpartner, nicht nur die IG-Metall, sollten bis 31. März einen Übergang zum Equal Pay vereinbaren, keine Entgeltzuschläge! Selbst ein Zuschlag ab dem 10. Arbeitsmonat in einem Entleihbetrieb von 50% ist noch weit vom gleichen Lohn für gleiche Arbeit entfernt!

Zitat aus dem Brief des Arbeitsministeriums:
Die Einigung der Tarifvertragsparteien auf eine bessere Entlohnung der Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer, die in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt werden, ist ein großer Fortschritt und ein Ausweis für die Kraft einer intakten Tarifpartnerschaft. Dieses gute Beispiel muss jetzt auf alle Branchen, die Zeitarbeit nutzen, übertragen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird diesen Prozess aufmerksam begleiten und prüfen, ob und in welchem Umfang noch Handlungsbedarf für den Gesetzgeber besteht.
Zitat Ende.

Dazu kann man nur sagen:

Es besteht noch großer Handlungsbedarf!

Es ist zwar zu respektieren, dass man durch diese Zuschläge die Hungerlöhne in der Zeitarbeit etwas reduziert hat. Trotzdem kann das keine Lösung sein, denn die Ausnutzung der Zeitarbeit nimmt kein Ende. Eine Regelung, wie diese, werden die Zeitarbeitnehmer durch Versetzungen der Leiharbeiter aushebeln und mal sehen, wie viele Leiharbeiter wirklich einen kleinen Zuschlag zu den mageren Zeitarbeitslöhnen bekommen. Es reich auch nicht, wenn Sie den Prozess "begleiten" unhd "prüfen" ob Handlungsbedarf besteht. Das war ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber bisher nur für die Metaller. Sie müssen schon die Forderung für jede Tarifgruppe aufrecht erhalten und Fristen zu einer Vereinbarung setzen - so wie es angekündigt war. Die Ankündigung von Frau von der Leyen war nicht auf die IG Metall beschränkt!

Das Ziel Equal Pay darf nicht so leichtfertig aufgegeben werden. Wenn nicht nach spätestens 6 Monaten eine Equal Pay – Regelung erfolgt, werden weiterhin normale Vollzeitarbeitsplätze durch Zeitarbeiter ersetzt.

PS. Eine Anmerkung noch für das Arbeitsministerium. Warum antworten Sie mit einem Brief und zahlen dafür Porto mit dem Geld des Steuerzahlers? Wenn man eine Anfrage per Email bekommt, darf man ohne Scheu und ohne Kosten zu verursachen auch per Email antworten!

Entspannung einfach gemacht!

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Dienstag, 4. Januar 2011

Viele Zeitarbeitsfirmen vor der Insolvenz!

Die Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH (I.Q.Z.) berichtet, dass viele Zeitarbeitsfirmen, die Anwender von Tarifverträgen mit den „Christlichen Gewerkschaften“ waren, vor dem Aus stehen. Es sollen etwa 8000,00 EURO pro Mitarbeiter und Jahr sein, die als Nachzahlung für die Sozialversicherung wegen des Urteils der Tarifunfähigkeit der CGZP für die Zeitarbeitsunternehmen jetzt auf der Tagesordnung stehen.

Bilanziell müsste pro Mitarbeiter und Jahr dieser Betrag etwa als Rückstellungen gebildet werden und die daraus entstehende Summe darf ca. ¾ des Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens nicht übersteigen, um daraus nicht eine Überschuldung abzuleiten, die zur Anmeldung eines Insolvenzverfahrens führen müsste. Im Insolvenzrecht ist festgelegt, dass der Inhaber oder Geschäftsführer eines Unternehmens spätestens drei Wochen nach Erkennung einer Überschuldung den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen muss. Andernfalls würde er mit seinem Privatvermögen haften. Diese Frist könnte für viele Unternehmen mit der Zustellung der Forderungen durch die Sozialversicherungsträger beginnen!

Meldet ein Zeitarbeitsunternehmen Insolvenz an, entsteht die Möglichkeit für die Sozialversicherungsträger eine Durchgriffshaftung auf die Kundenfirmen (also die Ausleihfirmen) anzuwenden, die dann für die nicht eintreibbaren Forderungen haften müssten.

Die I.Q.Z. berichtet weiter, dass Berater und Verbände, die eine Insolvenzverschleppung unterstützen, auch mit einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft rechnen müssen. Darüber hinaus sei auch die angebliche Unterstützung der AMP-Firmen durch das Bundesministerium für Arbeit kaum realistisch, weil die Politik damit geltendes Straf- und Handelsrecht unbeachtet lassen würde, wenn sie einen derartigen Straftatbestand dulden würde.