Alle
Leiharbeiter, die noch Schwarzgeld in der Schweiz haben, sollten überlegen, ob
sie das Geld jetzt nach Singapur schaffen, so wie das wahrscheinlich schon
einige Steuerbetrüger aus Deutschland gemacht habe. Auf der Steuer CD des NRW
Finanzministers sollen angeblich Hinweise enthalten sein, die den Weg des
Schwarzgelds aus der Schweiz nach Singapur aufzeigen. Die Steuerstraftäter aus
Deutschland wollen offensichtlich nicht einmal die geringe Steuer abdrücken,
die im Staatsvertrag mit der Schweiz vorgesehen ist. Das Steuerabkommen mit der
Schweiz hat bisher noch keine Mehrheit gefunden und man kann nur hoffen, dass
das so bleibt!
Was steht im
Steuerabkommen mit der Schweiz?
·
Das Abkommen soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten und die
Schweizer Banken sollen zwei Monate Zeit bekommen, um die deutschen Kunden mit
Schwarzgeld darüber zu informieren. Bis zum 31. Mai 2013 sollen sich die
Steuerbetrüger entscheiden, ob sie sich einer anonymen Pauschalsteuer
unterwerfen oder eine strafbefreiende Selbstanzeige mit Nachversteuerung
vorziehen.
·
Je nach Anlagedauer und Anfangs- bzw. Endsaldo des
Schwarzgeldkontos oder Schwarzgelddepots soll die Pauschalsteuer zwischen 19%
und 34% liegen, was einem durchschnittlichen Steuersatz von 26,5% entspricht.
·
Erst bei eine Erbschaft oder einer Schenkung muss die
Herkunft des Geldes offengelegt werden.
Man
kann nur dem NRW Finanzminister Recht geben und die Politik auffordern, alle
CDs mit Steuerdaten aufzukaufen, die angeboten werden. Diese Reichen haben kein
Unrechtsbewusstsein und wollen nicht einmal diesen kleinen Steuerbetrag ohne
rechtliche Konsequenzen bezahlen. Wer das Gemeinwohl nicht mit seinen Steuern
unterstützen will, sollte des Landes verwiesen werden und sollte auch sein Geld
nicht mehr in Deutschland verdienen dürfen!
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