Mittwoch, 15. Februar 2012

Wann werden die Leiharbeiter am Erfolg beteiligt?


Ursula von der Leyen, unser Mutter der Nation, fordert in den Tarifauseinandersetzungen in diesem Jahr, deutliche Lohnerhöhungen. Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch an die Arbeitsministerin, dass sie sich so deutlich auf die Arbeitnehmerseite stellt, was man sonst von der CDU nicht hört, sondern gerne auf die Tarifautonomie verweist. Sie argumentiert damit, dass die Arbeitnehmer am Erfolg beteiligt werden müssen, aber warum betrifft das nicht die Zeitarbeit? Trotzdem muss man sich fragen, ob nicht zunächst einmal an den wichtigen Baustellen gearbeitet werden soll. Die Metaller, die jetzt 6,5% mehr Lohn fordern, gehören zusammen mit der Druckindustrie und der Chemie zu den Bestverdienern in Deutschland. Wenn es dort schon wieder einen so hohen Lohnabschluss geben würde, bekommen die Gutverdiener mal wieder einen Zuschlag und was ist mit dem Niedriglohnsektor?

Keine gleiche Lohn- und Gehaltserhöhung für alle Einkommensgruppen!

Die Gewerkschaften sorgen mit ihrem Gießkannenprinzip bei allen Tarifrunden für eine weitere Ungleichheit zwischen den Einkommensgruppen, da hilft auch der eine oder andere Sockelbetrag nicht darüber hinweg. Die Gehaltsempfänger mit hohen Gehältern bekommen angenommen 6,5 % und auch der Geringverdiener bekommt 6,5%! Bei dem Gutverdiener sind das schnell mal 300 bis 400 Euro im Monat und der Geringverdiener bekommt nicht einmal 100 Euro brutto. Warum kann man die Tarife nicht staffeln? Wenn man den Spitzenverdienern keine Erhöhung zahle oder maximal die Inflationsrate, dann bleiben für die mittleren Einkommen die 6,5% und für die Geringverdiener stehen plötzlich bei gleicher Lohnsumme für das Unternehmen vielleicht 8% oder 10% zur Verfügung.

Bundesverfassungsgericht hebelt Beamtentarif aus!

Das Bundesverfassungsgericht hat ein sehr skurriles und unglaubliches Urteil gefällt. Es hat festgestellt, dass die jungen Professoren, die nach dem neuen Beamtentarif W bezahlt werden, zu wenig verdienen. Es hat der Klage eines Chemieprofessors aus Marburg stattgegeben, der gegen sein 2005 festgelegtes W2- Gehalt von 3.890 Euro (bei Beamten knapp 3.000 Euro netto!) geklagt hatte. Das Gericht hat sich in der Begründung auf das Alimentationsprinzip für die Beamten gestützt, dass dem Beamten auf Lebenszeit grundrechtlich eine angemessene Vergütung garantiert…

Weil dieses Grundgehalt für den Professor nicht "angemessen" ist, muss es erhöht werden und außerdem muss eine Leistungszulage gezahlt werden. Für welche Leistung die jungen Professoren eine Leistungszulage bekommen sollen, wurde nicht festgestellt! Zusammen in beiden Kammern des Bundverfassungsgerichts sind übrigens von 16 Richtern 11 Professoren.
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