Mittwoch, 16. Mai 2012

Erfolg für Leiharbeiter im CGZP-Streit!


Die durch die CGZP um ihren gerechten Lohn gebrachten Leiharbeiter haben beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen einen Teilerfolg erstritten. Die an die wegen der Tarifunfähigkeit verurteilte Christliche Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen CGZP angeschlossenen Leiharbeitsfirmen müssen die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Unter dem Aktenzeichen L 8 R 164/12 B ER wurde beim Landessozialgericht in einem Eilverfahren entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung die Sozialversicherungsbeiträge bis zu einem Lohn, der einem Equal Pay, also dem gleichen Lohn der Stammbelegschaft gleichkommt, nachfordern kann. Die Zahlung von gleichem Lohn für gleiche Arbeit hätte nur durch einen wirksamen Tarifvertrag verhindert werden können, was nach der bescheinigte Tarifunfähigkeit der CGZP nicht der Fall war. Die Rentenversicherung kann jetzt bis zur Verjährungsgrenze die zu wenig gezahlten Beiträge nachfordern. Die Argumente der Arbeitgeber, dass es teilweise bereits unbeanstandete Betriebsprüfungen gegeben hätte oder ein Vertrauensschutz auf die Rechtmäßigkeit der seinerzeit gültigen Tarifverträge vorgelegen hatte, wurden als nicht schlüssig angesehen und sind daher nicht wirksam.

Sollte es noch Leiharbeiter geben, die ihre Forderungen noch nicht angemeldet haben, so sollten sie das schnellstens tun. Das bringt nicht nur Geld in die Kasse, sondern noch einige zusätzliche Rentenpunkte!

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