Mittwoch, 27. Juli 2011

Mehr Rechte für Zeitarbeiter!

Das Landesarbeitsgericht Köln entschied mit dem Urteil AZ: 4 Ta 78/11, dass ein Leiharbeiter den Entleihbetrieb vor dem Arbeitsgericht verklagen kann. Der klagende Zeitarbeitnehmer war damit erfolgreich, der die Beschäftigungsbedingungen der fest angestellten Mitarbeiter des Entleihbetriebes erfahren wollten. Der Argumentation des Entleihbetriebes, dass der Leiharbeiter den Betrieb nicht verklagen kann, weil das Arbeitsverhältnis mit dem Zeitarbeitsunternehmen besteht, folgte das Gericht nicht. Eine ähnlich Entscheidung hatte bereits das Arbeitsgericht Freiburg getroffen, das mit dem Urteil AZ: 12 Ca 188/10 klarstellte, dass der Entleihbetrieb auch arbeitsvertragliche Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber den Leiharbeitern zu erfüllen hat.

Jetzt fehlt nur noch die Bundesregierung, die den gleichen Lohn für gleiche Arbeit festlegen sollte!

 


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen