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Donnerstag, 6. Januar 2011

Änderungen in der Zeitarbeit ab 2011

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf einige Neuregelungen im Bereich der Zeitarbeit hingewiesen, die in diesem Jahr gültig werden. Es handelt sich dabei um Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und EU-Richtlinien, die in nationales Recht umgesetzt werden. Das BMAS weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Zeitarbeit eigentlich eine vorübergehende Maßnahme sein soll und keine Dauerbeschäftigung über Jahre vorgesehen sei. 

Schlecker-Effekt (sogen. Drehtürklausel)

Es ist nicht mehr möglich Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft zu entlassen und sie nach kurzer Zeit von einer Zeitarbeitsfirma als Leiharbeiter im gleichen Unternehmen wieder zu beschäftigen. Diese Verfahrensweise wurde durch den Fall Schlecker bekannt.

Rechte für Zeitarbeiter erweitert

Leiharbeiter haben in ihren Entleihfirmen jetzt mehr Rechte. Das betrifft das Recht über offene Stellen informiert zu werden und alle für die Stammbelegschaft angebotenen Dienstleistungen oder anderen Angebote, sollen auch für die Leiharbeiter offen sein. Das kann zum Beispiel eine Kinderbetreuung sein oder auch die Kantine.

Arbeitnehmerüberlassung auch ohne Geschäftszweck

Die Erlaubnis Leiharbeiter zu beschäftigen und an andere Firmen auszuleihen, bekamen bisher nur Zeitarbeitsfirmen, also Unternehmen, dessen Geschäftszweck die Arbeitnehmerüberlassung war. In der Zukunft darf jedes Unternehmen Arbeitnehmer an andere Unternehmen ausleihen und benötigt dafür keine Erlaubnis mehr. Der Geschäftszweck der Arbeitnehmerüberlassung ist also nicht mehr zwingend notwendig.


Kommentar

Der sogenannte Drehtüreffekt ist eine Reaktion auf die Machenschaften bei Schlecker, die ihre Mitarbeiter immer mehr in eine Zeitarbeitsfirma überführen wollten. Sicher eine notwendige Maßnahme. Die Erweiterung der Rechte ist eine Selbstverständlichkeit, die sicher in den meisten Unternehmen normal ist. Die Tatsache, dass nun jeder Würstchenbudenbetreiber auch Leiharbeiter vermitteln darf, ist völliger Quatsch! Will man etwa die Zeitarbeit jetzt noch über diese unsinnige Maßnahme weiter ausweiten? Jetzt darf endlich jeder, der sich einen Gewerbeschein für einen Bauchladen holt, auch mit Menschen handeln! Toll – toll – toll!!!

Wer solche neuen Gesetze macht, 
darf sich nicht wundern, wenn er abgewählt wird!