Dienstag, 26. Juni 2012

Brauchen die Länder Nachhilfe in Gesetzeskunde?


Der Bundesverband der Zeitarbeitgeber BAP berichtet, dass die Gesetzgebungen in verschiedenen Ländern zur Bekämpfung der Zeitarbeit rechtswidrig sind. Die Bundesländer würden gegen EU-Recht und die Tarifautonomie verstoßen. 

Die Länder Bayern, Baden Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Nordrhein Westfalen hatten in den letzten Monaten Gesetze verabschiedet, die Zeitarbeitsfirmen und Kunden von Zeitarbeitsfirmen von Fördermitteln und öffentlichen Aufträgen ausschließen sollten. Jetzt legt man in Bayern ein Gutachten von Professor Dr. Volker Rieble, von der Ludwig-Maximilians-Universität in München vor, der zu dem Ergebnis kommt, dass diese Gesetze rechtswidrig sind, weil sie gegen das Europarecht und die Tarifautonomie verstoßen. Wer dieses Gutachten bezahlt hat, geht aus dem Bericht des Arbeitgeberverbandes BAP allerdings nicht hervor. 

Zeitarbeitsfirmen sollen dagegen klagen!

Nach Auffassung des Arbeitgeberverbandes BAP sollen die Zeitarbeitsfirmen, die bei derartigen Ausschreibungen ausgeschlossen werden, dagegen klagen und dieses Gutachten dafür als Begründung einsetzen. 

Sind die Ländern nicht in der Lage Gesetze zu machen?

Es scheint so, als ob die genannten Länder nicht in der Lage sind, Gesetze zu machen, die rechtlich bestehen können. Sollte das nicht richtig sein, handelt es sich um ein zweifelhaftes Gutachten, von dem nicht veröffentlicht wurde, wer es bezahlt hat. Manchmal bekommt ja derjenige, der ein Gutachten bezahlt, auch die Bestätigung seiner Auffassung geliefert…

Die Länder sind aufgefordert die Gesetze zu prüfen und Frau von der Leyen soll endlich Equal Pay politisch umsetzen, damit solche Gesetze nicht nötig sind!

Tipps und Hilfen:


Vodafone D2 Onlineshop

discotel.de




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