Der
Bundesverband der Zeitarbeitgeber BAP berichtet, dass die Gesetzgebungen in
verschiedenen Ländern zur Bekämpfung der Zeitarbeit rechtswidrig sind. Die Bundesländer
würden gegen EU-Recht und die Tarifautonomie verstoßen.
Die
Länder Bayern, Baden Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen
und Nordrhein Westfalen hatten in den letzten Monaten Gesetze verabschiedet,
die Zeitarbeitsfirmen und Kunden von Zeitarbeitsfirmen von Fördermitteln und
öffentlichen Aufträgen ausschließen sollten. Jetzt legt man in Bayern ein
Gutachten von Professor Dr. Volker Rieble, von der
Ludwig-Maximilians-Universität in München vor, der zu dem Ergebnis kommt, dass diese
Gesetze rechtswidrig sind, weil sie gegen das Europarecht und die
Tarifautonomie verstoßen. Wer dieses Gutachten bezahlt hat, geht aus dem
Bericht des Arbeitgeberverbandes BAP allerdings nicht hervor.
Zeitarbeitsfirmen
sollen dagegen klagen!
Nach
Auffassung des Arbeitgeberverbandes BAP sollen die Zeitarbeitsfirmen, die bei
derartigen Ausschreibungen ausgeschlossen werden, dagegen klagen und dieses
Gutachten dafür als Begründung einsetzen.
Sind die
Ländern nicht in der Lage Gesetze zu machen?
Es
scheint so, als ob die genannten Länder nicht in der Lage sind, Gesetze zu
machen, die rechtlich bestehen können. Sollte das nicht richtig sein, handelt
es sich um ein zweifelhaftes Gutachten, von dem nicht veröffentlicht wurde, wer
es bezahlt hat. Manchmal bekommt ja derjenige, der ein Gutachten bezahlt, auch
die Bestätigung seiner Auffassung geliefert…
Die Länder
sind aufgefordert die Gesetze zu prüfen und Frau von der Leyen soll endlich Equal
Pay politisch umsetzen, damit solche Gesetze nicht nötig sind!
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