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Donnerstag, 24. März 2011

Fauler Kompromiss bei Mindestlohn für Zeitarbeit!

Die lange Kungelei zwischen der SPD und den Regierungsfraktionen hat zu einem faulen Kompromiss beim Mindestlohn für die Zeitarbeit geführt. Was zu befürchten war, ist eingetreten! Als Mindestlohn für die Leiharbeiter wurde der zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund und den Zeitarbeitsverbänden ausgehandelte Tarif eingesetzt. Das sind die bekannten Dumping-Stundenlöhne von 6,89 EURO im Osten und 7,79 EURO im Westen der Republik. Das ergibt einen lächerlichen Monatslohn von 806 EURO bzw. 892 EURO!!! Jeder Alleinstehende bleibt damit Aufstocker und bekommt im Osten 121 EURO und im Westen 48 EURO vom Steuerzahler hinzu!

Überstunden werden nicht ausbezahlt!

Wenn ein Zeitarbeiter Mehrleistungen in Form von Überstunden erbringt, ist vorgesehen, dass diese Überstunden nicht bezahlt werden, sondern als Zeitgutschrift auf ein Zeitkonto gebracht werden. Ein Leiharbeiter mit Mindestlohn hat also nicht einmal die Möglichkeit aus eigener Kraft aus dem Hartz-Schlamassel herauszukommen. Alles, was über eine Vollzeitstelle mit 151,67 Stunden pro Monat hinausgeht, wird nicht ausgezahlt, sondern gutgeschrieben. Die Stunden auf dem Zeitkonto werden müssen abgefeiert werden!
 
Warum klagt keiner gegen das Gesetz?

Verträge dürfen nicht zu Lasten Dritter abgeschlossen werden. Das ist rechtlich nicht möglich! Aus diesem Grund halte ich das Gesetz zum Mindestlohn für die Zeitarbeit rechtlich nicht haltbar, weil schon der Tarifvertrag des DGB mit den Zeitarbeitgebern rechtlich nicht in Ordnung ist. Das gilt für alle Löhne, die so gering sind, dass bei einer Vollzeitstelle noch ein Anspruch als Aufstocker zur Erreichung der Grundsicherung besteht. Der Mindestlohn für die Zeitarbeit ist ein Vertrag, der zu Lasten der Allgemeinheit abgeschlossen wurde, also zu Lasten der Steuerzahler. Aus diesem Grund ist der Tarifvertrag des DGB und das Gesetz zum Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche rechtlich anfechtbar! Wer klagt jetzt gegen das Gesetz?

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss erreicht werden!

Mittwoch, 2. Februar 2011

CSU weiter für „equal pay“!

Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss stocken noch immer, weil sich offensichtlich die CDU und die FDP nicht bewegen. Dr. Georg Nüßlein (CSU) betonte dagegen noch einmal in der Lokalpresse, dass für Zeitarbeiter der gleiche Lohn für gleiche Arbeit schon nach kurzer Einarbeitung gültig sein soll. Im Prinzip sollen sich die Verhandlungsteilnehmer vom Grundsatz her dem „equal pay“ jetzt nähern, aber die FDP soll nach seiner Aussage im Moment bei einer Frist von neun Monaten in der Diskussion angekommen sein. Die FDP schafft es mit solchen Maßnahmen garantiert, dass sie bei der nächsten Wahl unter 5% landet. Glückwunsch zu diesem Starrsinn! Der CSU-Politiker ist allerdings der Meinung, dass sich auch die FDP in der nächsten Verhandlungsrunde am 6. Februar bewegen wird. 

Wenn die CDU und die CSU sich für den gleichen Lohn für gleiche Arbeit ohne eine Frist von mehreren Monaten aussprechen, müssten sie auf die FDP keine Rücksicht zu nehmen, denn die SPD, die Grünen und die LINKE hatten sich ja bereits für „equal pay“ ausgesprochen.

Wir fordern die CDU und CSU auf, 
sich von der FDP in diesem Punkt zu lösen!
Keine faulen Kompromisse!
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – vom ersten Tag!