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Dienstag, 10. Januar 2012

CGZP-Tarifunfähigkeit gilt auch rückwirkend!

Das Landesarbeitsgericht Berlin hat der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) jetzt auch für die Vergangenheit die Tariffähigkeit abgesprochen. Das LAG Berlin-Brandenburg schloss sich damit dem BAG-Urteil vom 14.12.2010 an und hat die CGZP bereits am 20.11.2004, am 19.06.2006 und am 09.07.2008 die Tarifunfähigkeit attestiert.  Der heutige Beschluss mit dem Aktenzeichen 24 TaBV 1285/11 hat damit die erste Instanz bestätigt und sich gleichzeitig auf das Urteil und die Begründung des Bundesarbeitsgerichts gestützt. Das bedeutet, dass die CGZP ausdrücklich keine Spitzenorganisation nach § 2 Abs. 3 TVG war und ist.

Mit diesem Urteil sind nun die Verzögerungstaktiken der Leiharbeits-Unternehmen, die mit der CGZP einen Tarifvertrag mit Dumpinglöhnen abgeschlossen hatten, vom Tisch. Die betroffenen Leiharbeiter können jetzt mit ihren Anwälten die eingeklagten Ansprüche in den Fällen durchsetzen, in denen die Argumentation darauf aufgebaut war, dass das BAG-Urteil nur für die Folgezeit nach Dezember 2010 gültig gewesen ist.

Bildquelle: aboutpixel.de / paragraph © Sergei Brehm

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Dienstag, 24. Mai 2011

Leiharbeiter verschenken ihr Geld!

Nach einem Bericht von Spiegel-Online und der Aussage des Anwalts eines Zeitarbeiters, klagen höchstens etwa 10% der Leiharbeiter, die nach einem Vertrag mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) bezahlt wurden. In dem Artikel geht es um einen Drucker, der als Leiharbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt war – oder noch ist? Seine Forderung nach rund 9.000 EURO Nachzahlung wegen der Tarifunfähigkeit der CGZP wurde mit einer Kündigung beantwortet. Der 51jährige nahm sich kurzerhand einen Anwalt und in der nächsten Woche beginnt der Prozess in Lübeck, der sicher Hunderttausende von Leiharbeitern interessieren wird. Es wird auf Nachzahlung und Weiterbeschäftigung geklagt.

Der Name des Leiharbeiters ist Schellenberg. Er sagte, dass Leiharbeiter wie Sklaven arbeiten und jetzt nicht auf die Nachzahlungen verzichten sollten. Schellenbergs Anwalt Holger Thieß vertritt etwa 20 Leiharbeiter wegen Nachzahlungsforderungen. Thieß schätzt, dass ca. 250.000 bis 280.000 Zeitarbeiter, das entspricht etwa einem Viertel, Nachzahlungen einklagen können.

Wer zu den Betroffenen gehört, sollte den Mut haben, die berechtigten Lohnnachzahlungen auch durchzusetzen. Notfalls mit einer Klage. 

Wer den kompletten Beitrag lesen möchte, findet ihn unter:

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Samstag, 18. Dezember 2010

CGZP-Urteil: Formularservice des DGB

Für die Betroffenen Zeitarbeitnehmer, die in der Folge des BAG-Urteils zur Tarifunfähigkeit der CGZP Nachforderungen stellen können, hat der DGB auf seiner Homepage einige Merkblätter und Formulare zum Download angeboten. Hier die Seite des DGB:


Auf dieser Seite findet man:

Merkblätter und Musterformulare

1. Merkblatt: Nachforderung der Lohndifferenz
2. Muster: Geltendmachung gleicher Vergütung
3. Muster: Entgeltberechnung bei Equal-Pay
4. Muster: Auskunftsverlangen nach § 13 AÜG
5. Merkblatt: Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen
6. Muster: Antrag auf rückwirkenden Beitragseinzug von Sozialversicherungsbeiträgen 

Alle Leiharbeiter, deren Zeitarbeitsfirmen einen Tarifvertrag mit der durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts als tarifunfähig erklärten Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) geschlossen hatten, sollten diesen Service des DGB nutzen und sich die entsprechenden Formulare dort herunterladen.  Die CGZP ist nach Aussage des DGB jahrelang für die Niedriglohnstandards in der Zeitarbeit verantwortlich gewesen.

Alle Zeitarbeiter, die eine Lohn-Nachforderung stellen können, sollten das auf jeden Fall schnellstens tun. Die Angst der Leiharbeiter vor dem Verlust des Zeitarbeitsplatzes darf niemanden davon abhalten seine berechtigten Forderungen einzuklagen! In der heutigen Konjunkturlage wird bestimmt jeder Leiharbeiter schnell eine neue Beschäftigung finden und die wird aller Wahrscheinlichkeit besser bezahlt, als der möglicherweise verloren gegangene Zeitarbeitsplatz bei einer Zeitarbeitsfirma, die einen Tarifvertrag mit der CGZP hatte. Selbst wenn die betroffenen Zeitarbeitsfirmen durch die Nachforderungen der Sozialkassen in die Pleite getrieben werden, können die Nachforderungen erfreulicherweise bei den Kundenfirmen durchgesetzt werden. Hoffentlich werden viele, die sich die Taschen auf Kosten der Leiharbeiter über Jahre gefüllt haben, jetzt richtig zur Kasse gebeten! Auch die eine oder andere Insolvenz darf man dabei „billigend in Kauf nehmen“, denn dadurch wird sicherlich eine wünschenswerte und notwendige Bereinigung in der Zeitarbeitsbranche stattfinden.