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Freitag, 21. Januar 2011

CGZP-Urteil. Die Klagewelle rollt noch nicht!


In einem ausführlichen Bericht von Till Schwarze informiert N-TV noch einmal zur Situation in der Zeitarbeit. Insbesondere geht es noch einmal um das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifunfähigkeit der CGZP-Gewerkschaften. Es wird der Arbeitsrechtler Peter Schüren noch einmal zitiert, über den wir an dieser Stelle auch schon berichtet haben. 

Es ist nicht geklärt, wie viel Leiharbeiter jetzt Lohn nachfordern können. Es können bis zu 200.000 Menschen sein, die in etwa 1.600 Zeitarbeitsfirmen unter Vertrag waren. In dem Bericht wird noch einmal darauf hingewiesen, dass jeder Zeitarbeiter selbst eine Klage einreichen muss, um etwas zu bekommen. Die Aussicht, dass eine Nachzahlung erfolgt ist sehr hoch, denn  selbst wenn die Zeitarbeitsfirma Pleite macht, müssen die Ausleihunternehmen für den Schaden in der Sozialversicherung haften.

Der Autor ermuntert mit einem Beitrag des Arbeitsrechtlers aus Münster noch einmal alle Betroffenen jetzt die Forderungen geltend zu machen, weil noch keine Klagewelle bekannt sei. „Wer jetzt nicht klagt, wirft eine Menge Geld weg!“ Es wird von einer Schätzung ausgegangen, die Lohnnachforderungen in Höhe von bis zu 2 Milliarden EURO pro Jahr und Sozialversicherungsbeiträge von etwa einer halben Milliarde beschreibt. Das wären Nachzahlungen von etwa 10 Milliarden EURO für vier Jahre für die Zeitarbeitsbranche.

Wenn man diese Summen liest, kann man sich erst vorstellen, wie viel Gesamtschaden diese Branche durch Dumpinglöhne und Billigtarife verursacht hat. Viele Menschen mussten mit Hartz IV aufstocken und haben damit neben dem Kaufkraftverlust für die Volkswirtschaft durch den Dumpinglohn auch noch dem Steuerzahler schwer geschadet.

Wer hat die Sahne abgeschöpft? Na ratet mal!

Samstag, 18. Dezember 2010

CGZP-Urteil: Formularservice des DGB

Für die Betroffenen Zeitarbeitnehmer, die in der Folge des BAG-Urteils zur Tarifunfähigkeit der CGZP Nachforderungen stellen können, hat der DGB auf seiner Homepage einige Merkblätter und Formulare zum Download angeboten. Hier die Seite des DGB:


Auf dieser Seite findet man:

Merkblätter und Musterformulare

1. Merkblatt: Nachforderung der Lohndifferenz
2. Muster: Geltendmachung gleicher Vergütung
3. Muster: Entgeltberechnung bei Equal-Pay
4. Muster: Auskunftsverlangen nach § 13 AÜG
5. Merkblatt: Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen
6. Muster: Antrag auf rückwirkenden Beitragseinzug von Sozialversicherungsbeiträgen 

Alle Leiharbeiter, deren Zeitarbeitsfirmen einen Tarifvertrag mit der durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts als tarifunfähig erklärten Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) geschlossen hatten, sollten diesen Service des DGB nutzen und sich die entsprechenden Formulare dort herunterladen.  Die CGZP ist nach Aussage des DGB jahrelang für die Niedriglohnstandards in der Zeitarbeit verantwortlich gewesen.

Alle Zeitarbeiter, die eine Lohn-Nachforderung stellen können, sollten das auf jeden Fall schnellstens tun. Die Angst der Leiharbeiter vor dem Verlust des Zeitarbeitsplatzes darf niemanden davon abhalten seine berechtigten Forderungen einzuklagen! In der heutigen Konjunkturlage wird bestimmt jeder Leiharbeiter schnell eine neue Beschäftigung finden und die wird aller Wahrscheinlichkeit besser bezahlt, als der möglicherweise verloren gegangene Zeitarbeitsplatz bei einer Zeitarbeitsfirma, die einen Tarifvertrag mit der CGZP hatte. Selbst wenn die betroffenen Zeitarbeitsfirmen durch die Nachforderungen der Sozialkassen in die Pleite getrieben werden, können die Nachforderungen erfreulicherweise bei den Kundenfirmen durchgesetzt werden. Hoffentlich werden viele, die sich die Taschen auf Kosten der Leiharbeiter über Jahre gefüllt haben, jetzt richtig zur Kasse gebeten! Auch die eine oder andere Insolvenz darf man dabei „billigend in Kauf nehmen“, denn dadurch wird sicherlich eine wünschenswerte und notwendige Bereinigung in der Zeitarbeitsbranche stattfinden.