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Dienstag, 4. Januar 2011

CDU schickt „Hinterbänkler“ an die Front!

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Fuchs hatte wohl an den Weihnachtstagen etwas Langeweile und für sich eine Chance gesehen mit einem absurden Vorschlag in die Medien zu kommen. Er forderte doch (man kann es kaum glauben) „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ für die Zeitarbeit. Die Leiharbeitnehmer sollen nach seinem Vorschlag nach zwölf Monaten „schon“ den Anspruch auf „equal pay“ haben…

Seine „mutigen Sprüche“ wurden im Focus abgedruckt. Die IG-Metall berichtet, dass dieser Vorschlag nach Untersuchungen aus dem vorigen Jahr nur etwa 13% der Leiharbeiter treffen würde, weil die Beschäftigungsdauer bei nur 13% der Zeitarbeiter länger als ein Jahr in einem Ausleihunternehmen ist.

„Aus und Platz!“ – kann man da nur sagen.

Die IG-Metall konkretisierte bei dieser Gelegenheit noch einmal ihre Forderungen, denen sich Herr Fuchs möglichst schnell anschließen sollte:
  • "Gleiches Geld" muss die Regel für Leiharbeit werden.
  • Ein gesetzlicher Mindestlohn muss auch in Deutschland für die Leiharbeit verankert werden. Nur so ist zu verhindern, dass Verleihfirmen aus dem Ausland hierzulande Leiharbeit zu Armutslöhnen anbieten können.
  • "Heuern und feuern" muss auch für Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen verboten werden, indem das sogenannte Synchronisationsverbot wieder eingeführt wird.
  • Leiharbeit darf kein Instrument zum Abbau von Stamm-Arbeitsplätzen werden. Deshalb muss es eine Höchstverleihzeit geben.

Freitag, 17. Dezember 2010

Sind DGB-Tarifverträge auch unzulässig?

Die Tageszeitung „junge Welt“ veröffentlichte ein Interview mit dem Bremer Professor Wolfgang Däubler, der sich zum Thema Lohndumping, Zeitarbeit und insbesondere zum CGZP-Urteil und seinen Folgen äußerte. Däubert begrüßte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu den Tarifverträgen für die Zeitarbeit und sagte zu den möglicherweise bevorstehenden Insolvenzen, dass ein Geschäftsmodell, welches nur auf Lohndumping basiert, keine Existenzberechtigung hat. Er bestätigte noch einmal, dass bei Insolvenzen im Bereich der Zeitarbeitsfirmen alle Forderungen an die ausleihenden Unternehmen durchgereicht werden und diese für Nachzahlungen an die Leiharbeiter und an die Sozialkassen in die Haftung genommen werden können.

Sehr interessant ist die Meinung des Arbeitsrechtlers zum Thema DGB-Tarifverträge. Auf die Frage, ob die vom DGB und seinen Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge für die Zeitarbeit mit Mindeststundenlöhnen von 7,01 und 7,50 EURO im Osten und 7,89 und 8,19 im Westen jetzt ein Problem darstellen, antwortete Däubler in Richtung des DGB sehr kritisch. 

Der Professor stellte klar, dass er sich bereits 2004 sehr kritisch zu den Niedriglohntarifen des DGB geäußert hatte und der Meinung war und ist, dass der DGB sich zu den Abschlüssen zu Dumpinglöhnen nicht hätte bereiterklären dürfen. Es hätte nur die CGZP-Dumping-Tarife gegeben und der Grundsatz des Gesetzes nach „gleichem Lohn für gleiche Arbeit“ wäre sonst erhalten geblieben. Die Tarifunfähigkeit der CGZP hätte man eben schon 2004 feststellen lassen können. 

Däubler vertritt die Meinung, dass auch die DGB-Tarifverträge angreifbar wären, weil sie bis zu 40% unter den Löhnen der Stammbelegschaft liegen und der Grundsatz „equal pay“, der im Gesetz verankert ist, damit unverhältnismäßig verlassen wird. Dies gilt auch, wegen der nicht vorhandenen Unterscheidungen der Löhne zwischen den verschiedenen Einsatzbetrieben. Die großen Unterschiede von bis zu 40% zu den Löhnen der Stammbelegschaften überschreiten nach Däublers Meinung den Rahmen, den der Gesetzgeber mit der Möglichkeit von Tarifabschlüssen für die Zeitarbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingeräumt hatte.

Jetzt stellte sich nur die Frage, wer gegen die DGB-Tarifverträge klagt?

Die SPD ist so sehr mit den Funktionären des DGB durchsetzt, dass für eine solche Klage gegen seinen „Verbündeten“ bestimmt keiner den Mut hat – oder?

Selbst bei der Partei Die Linke, die auch in Teilen aus Gewerkschaftsmitgliedern besteht, habe ich große Zweifel. Wenn die Linke es mit den Zeitarbeitern ehrlich meint und etwas gegen das Lohndumping der Zeitarbeitsfirmen unternehmen will, dann soll der ehemalige Gewerkschaftsfunktionär Klaus Ernst jetzt mal „ernst machen“ und gegen die DGB-Tarifverträge für die Zeitarbeit eine Klage einreichen. Die Linke kann sich ja mit Professor Däubler zusammensetzen!