Das Kabinett hat heute eine Verordnung genehmigt, die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgelegt hatte. Danach wird es für die Zeitarbeit ab 1. Januar 2012 einen verbindlichen Mindestlohn geben, der im Westen 7,89 Euro und im Osten 7,01 beträgt. Die nächste Lohnerhöhung für Leiharbeiter ist auch bereits festgelegt worden. Am 1. November 2012 steigt der Mindestlohn im Westen auf 8,19 Euro und in den neuen Bundesländern auf 7,50 Euro. Damit existiert eine Lohnuntergrenze für etwa 900.000 Leiharbeiter und die Zeiten der Dumpinglöhne einzelner Gewerkschaften sind endlich vom Tisch. Trotzdem kann man von diesen Löhnen nicht leben und das hat offensichtliche inzwischen auch die Bundesregierung erkannt.
Ursula von der Leyen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!
Die Ministerin forderte die Gewerkschaften und Arbeitgeber anlässlich der Verabschiedung der Mindestlohn-Verordnung auf, jetzt weitere Schritte zu unternehmen, damit man einer Gleichstellung der Zeitarbeiter näher kommt. Von der Leyen will von Arbeitgebern und Gewerkschaften einen Termin hören, ab dem Zeitarbeiter den gleichen Lohn in einem Betrieb bekommen, wie die Stammbelegschaft. Wenn die Tarifpartner keine Einigung in diesem Punkt schaffen, will die Arbeitsministerin der CDU eine Expertenkommission mit der Lösung dieses Problems beauftragen.
Neben dem Mindestlohn für die Zeitarbeit wurden weitere Mindestlöhne beschlossen. Für Dachdecker gilt ab Januar 2012 ein Mindestlohn von 11,00 Euro, die Gebäudereiniger für den Innenbereich bekommen im Westen 8,82 Euro und im Osten 7,33 Euro. Für die Außen- und Glasreinigung gelten die Mindestlöhne 11,33 Euro West und 8,88 Euro Ost.
Damit bekommen in Deutschland ungefähr 4 Millionen Arbeitnehmer einen Mindestlohn!
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